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BGB AT und StGB AT

Total questions: 23

Worksheet time: 12mins

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1.

A hat wiederholt im Geschäft des C „für B“ Schmuck gekauft. B hat zwar A nicht ausdrücklich dazu bevollmächtigt, die Rechnungen des C aber immer bezahlt. Bei einem erneuten Schmuckkauf durch A „für B“ darf C darauf vertrauen, dass B die A bevollmächtigt hat.

Was für eine Vollmacht liegt vor?

a)

Anscheinsvollmacht

b)

Duldungsvollmacht

2.

A hat wiederholt im Geschäft des C „für B“ Schmuck gekauft. B hat zwar A nicht ausdrücklich dazu bevollmächtigt; der Kaufpreis wurde aber stets vom Konto des B abgebucht. B hat dies nie überprüft oder sich dagegen gewehrt. Bei einem erneuten Schmuckkauf durch A „für B“ darf C darauf vertrauen, dass B die A bevollmächtigt hat.

Was für eine Vollmacht liegt vor?

a)

Anscheinsvollmacht

b)

Duldungsvollmacht

3.

Exkurs:

Was entspricht der Geschäftsfähigkeit im Zivilprozessrecht?

a)

Prozessfähigkeit

b)

Parteifähigkeit

c)

Aktivlegitimation

d)

Passivlegitimation

4.

Wer ist zwingend geschäftsunfähig?

a)

ein Betreuter

b)

ein Volltrunkener

c)

ein wochenlang Bewusstloser

d)

ein Siebenjähriger an seinem Geburtstag

5.

Wie wird § 110 BGB auch genannt?

a)

Eigenkapital-Paragraph

b)

Taschengeldparagraph

c)

Handgeldparagraph

d)

Taschengeldparagraph

6.

Was fehlte der Willenserklärung im Trierer Weinversteigerungsfall?

a)

der Handlungswille

b)

das Handlungsbewusstsein

c)

das Erklärungsbewusstsein

d)

Nichts

7.

Was ist Schweigen gesehen rechtlich?

a)

eine Willenserklärung

b)

eine geschäftsähnliche Handlung

c)

ein Nullum

d)

ein Gestaltungsrecht

8.

 

Empfangsbedürftige Willenserklärungen müssen zugehen, um wirksam zu werden. In welchem Fall liegt kein Zugang vor?

a)

bei Übergabe eines Briefes an den Empfänger

b)

beim Ausdruck eines Fax beim Empfänger

c)

beim Absenden einer E-Mail an den Empfänger

d)

bei abrufbarer Speicherung einer E-Mail in der Mailbox des Empfängers

9.

 

Was ist eine verkehrswesentliche Eigenschaft und berechtigt zur Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtums nach § 119 Abs. 2 BGB?

a)

der Marktpreis

b)

der Wert

c)

das Eigentum an einer Sache

d)

die auf Dauer angelegte Umweltbeziehung

10.

 

Was ist kein verbindliches Angebot im Sinne des § 145 BGB sondern nur eine Invitatio ad offerendum?

a)

einsatzbereite Zapfsäule bei Selbstbedienungstankstelle

b)

Aufstellen aufgefüllter Zigarettenautomat

c)

Warenabbildungen in Versandhauskatalog

d)

Aufstellen Spielautomat in Spielhalle

11.

Wenn ein Vertreter handelt, muss der Geschäftspartner erkennen können, dass dieser für einen anderen tätig wird. Welches Prinzip gilt hier?

a)

Offenkundigkeitsprinzip

b)

Offensichtlichkeitsprinzip

c)

Vier-Augen-Prinzip

d)

Publizitätsprinzip

12.

Bei welchem Rechtsgeschäft ist eine Stellvertretung zulässig?

a)

beim Errichten eines Testaments

b)

bei der Eheschließung

c)

beim Eingehen einer Lebenspartnerschaft

d)

beim Autokauf

13.

 

Wie wirkt die Anfechtung?

a)

ex nunc

b)

ex tunc

c)

ex post

d)

ex ante

14.

A schießt auf C, den er für B hält. Wie lautet der terminus technicus?

a)

actio libera in causa

b)

aberratio ictus

c)

error in persona

d)

actio illicita in causa

15.

A schießt auf B, trifft aber aus Versehen den C, der neben B steht. Terminus technicus?

a)

error in persona

b)

aberratio ictus

c)

actio libera in causa

d)

kognitive Dissonanz

16.

Wann liegt ein Erlaubnistatbestandsirrtum (ETBI) vor?

a)

Wenn der Täter irrig annimmt, dass sein Handeln nicht den Tatbestand einer gesetzlichen Strafvorschrift erfüllt.

b)

Wenn der Täter irrig annimmt, dass die tatsächlichen Voraussetzungen eines gesetzlichen Rechtfertigungsgrundes vorliegen.

c)

Wenn der Täter irrig annimmt, dass sein Handeln entschuldigt sei.

d)

Wenn der Täter irrig annimmt, dass es keine Vorschrift gibt, die sein Handeln unter Strafe stellt.

17.

 

Wo ist der ETBI gesetzlich geregelt?

a)

§ 16 StGB

b)

§ 17 StGB

c)

zwischen § 16 und § 17

d)

Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung gibt es nicht.

18.

Wann liegt kein ETBI vor?

a)

Wenn der Täter sich über das Vorliegen der Voraussetzungen von § 32 StGB irrt

b)

Wenn der Täter sich über das Vorliegen der Voraussetzungen von § 34 StGB irrt

c)

Wenn der Täter sich über das Vorliegen der Voraussetzungen von § 35 StGB irrt

d)

Wenn der Täter sich über das Maß der erforderlichen Verteidigung gemäß § 32 StGB irrt

19.

Was sind Elemente des Vorsatzes?

a)

Wissen und Wollen

b)

Können und Möchten

c)

ünschen und Verwirklichen

20.

Wie viele Vorsatzarten gibt es (ohne Sonderformen)?

a)

5

b)

4

c)

3

d)

1

21.

Welche der folgenden Begriffe stellt eine Sonderform des Vorsatzes dar?

a)

dolus minimalis

b)

dolus maximalis

c)

dolus subsidiaris

d)

dolus antecedens

22.

 

Wann ist ein error in persona unbeachtlich?

a)

Nie.

b)

Immer.

c)

bei Gleichwertigkeit der Tatobjekte

d)

bei Ungleichwertigkeit der Tatobjekte

23.

Wann ist ein Verbotsirrtum vorsatzausschließend?

a)

Nie.

b)

Immer.

c)

Wenn er unvermeidbar ist.

d)

Wenn ganz besondere Gründe vorliegen.