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Grundlagen des Arbeitsrechts (Abschluss/ Inhalt ARbeitsverträge)

Total questions: 14

Worksheet time: 11mins

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1.

Wie ist das Arbeitsrecht aus juristischer Sicht den Rechtsgebieten zuzuordnen?

a)

Das Arbeitsrecht ist ausschließlich Teil des Privatrechts.

b)

Das Arbeitsrecht enthält sowohl privatrechtliche als auch öffentlich-rechtliche Regelungen.

c)

Das Arbeitsrecht ist ausschließlich Teil des öffentlichen Rechts.

2.

Der Arbeitsvertrag ist ein ...

a)

Dienstvertrag

b)

privatrechtlicher Vertrag

c)

zweiseitiges Rechtsgeschäft

3.

Der Arbeitsvertrag kann ... abgeschlossen werden.

a)

a) schriftlich

b)

b) mündlich

c)

c) konkludentes Handeln

4.

Wurde der Arbeitsvertrag bspw. mündlich oder durch konkludentes Handeln abgeschlossen, regelt das Nachweisgesetz (NachwG), dass ...

a)

a) der Arbeitgeber die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederlegen und dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn aushändigen muss.

b)

der Arbeitgeber den Arbeitnehmer umgehend beim zuständigen Finanzamt anmelden und eine Kopie der Anmeldung an den Arbeitsnehmer übergeben muss.

c)

der Arbeitnehmer innerhalb von zwei Wochen nach Arbeitsbeginn einen schriftlichen Einspruch gegen die mündliche Vereinbarung einlegen muss.

5.

4. Für befristete Arbeitsverträge ohne Sachgrund gilt:

a)

Sie dürfen höchstens dreimal verlängert werden

b)

Sie können beliebig oft verlängert werden

c)

Sie dürfen maximal zwei Jahre dauern

6.

5. Was zählt zu den Aufgaben des Kollektivarbeitsrechts?

a)

Kündigung einzelner Arbeitsverhältnisse

b)

Abschluss von Tarifverträgen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden

c)

Regelung von Betriebsvereinbarungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber

7.

6. Welche Aussagen zu Tarifverträgen sind korrekt?

a)

Sie werden von jedem Arbeitnehmer einzeln mit dem Arbeitgeber abgeschlossen.

b)
  • Tarifverträge dürfen bessere Regelungen für Arbeitnehmer enthalten als das Gesetz.

  • Beispiel: Das Bundesurlaubsgesetz gibt 20 Urlaubstage vor, der Tarifvertrag 30

c)

Sie werden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden abgeschlossen

8.

Was ist bei Arbeitsverträgen mit minderjährigen zwingend zu beachten?

a)

Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist erforderlich.

b)

Die Schriftform des Arbeitsvertrags ist zwingend vorgeschrieben.

c)

Es gelten besondere Schutzvorschriften, z. B. aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).

9.

Was regelt das Individualarbeitsrecht?

a)

Es regelt die Organisation von Gewerkschaften.

b)

Die Rechte von Betriebsräten

c)

Die rechtliche Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

10.

Welche Aussagen zum Direktionsrecht des Arbeitgebers sind richtig?

a)

Es erlaubt dem Arbeitgeber, die Vergütung der Arbeitnehmer einseitig zu ändern.

b)

Es erlaubt dem Arbeitgeber, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung näher zu bestimmen

c)

Das Direktionsrecht kann nur mündlich ausgeübt werden.

11.

Der (a)   (erster Buchstabe groß) ist die gesetzlich geregelte Interessenvertretung der Arbeitnehmer im Betrieb.

12.

Das (a)   (erster Buchstabe groß) regelt die Beziehung zwischen einzelnen Arbeitnehmern und ihrem Arbeitgeber.

13.

Der Grundsatz der (a)   (erster Buchstabe groß) besagt, dass Arbeitsverträge grundsätzlich mündlich, schriftlich oder auch stillschweigend (durch konkludentes Handeln) abgeschlossen werden können, solange keine gesetzliche Ausnahme besteht.

14.

Das (a)   (erster Buchstabe groß) schreibt vor, dass der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses die wichtigsten Vertragsbedingungen schriftlich oder in Textform bestätigen und dem Arbeitnehmer aushändigen muss.