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Berufsausbildungsverhältnis & Schutzrechte für Arbeitnehmer

Total questions: 16

Worksheet time: 23mins

Name
Class
Date
1.

Wer muss den Berufsausbildungsvertrag unterschreiben?

a)

Ausbildender (Betrieb)

b)

Auszubildender (Azubi)

c)

Erziehungsberechtigte/r (bei Minderjährigen)

d)

Berufsschule

e)

Industrie- und Handelskammer

2.

Was ist im Berufsausbildungsvertrag zwingend zu festzuhalten?

a)

Notenregelungen für die Berufsschule

b)

sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung sowie Ziel der Berufsausbildung

c)

Anzahl der Urlaubstage

d)

Höhe der Ausbildungsvergütung

3.

Welche Pflicht/en hat ein Auszubildender laut Berufsbildungsgesetz?

a)

Teilnahme an der Berufsschule

b)

Übernahme aller betrieblichen Aufgaben, auch wenn sie nicht ausbildungsrelevant sind

c)

Führung des Berichtshefts

4.

Welche Schutzrechte gelten für schwangere Arbeitnehmerinnen?

a)

Kündigungsschutz

b)

Anspruch auf Mutterschaftsgeld

c)

Verbot gefährlicher oder gesundheitsschädlicher Tätigkeiten

d)

Beschäftigungsverbot 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt

5.

Ein Auszubildender wird während der Probezeit 6 Wochen krank. Welche Aussage/n trifft/ treffen zu?

a)

Die Probezeit verlängert sich automatisch um die Krankheitstage.

b)

Die Probezeit kann in Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb freiwillig verlängert werden.

c)

Die Probezeit wird nur verlängert, wenn der Auszubildende mehr als 6 Wochen krank ist.

d)

Der Arbeitgeber kann den Auszubildenden innerhalb der Probezeit ohne Angaben von Gründen fristlos kündigen.

6.

Wie lange darf die Probezeit innerhalb des Ausbildungsvertrags vertraglich geregelt werden?

a)

Die Probezeit muss mindestens zwei Wochen und darf höchstens drei Monate betragen.

b)

Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.

c)

Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf höchstens sechs Monate betragen.

7.

Welche Aussagen zu Kündigungsfristen und -gründen bei Auszubildenden sind korrekt?

a)

Nach der Probezeit kann der Auszubildende das Ausbildungsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen kündigen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder einen anderen Beruf erlernen möchte.

b)

Nach Ablauf der Probezeit ist eine ordentliche Kündigung des Ausbildungsverhältnisses durch den Betrieb ausgeschlossen.

c)

Der Betrieb kann das Ausbildungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit nur noch aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Die Anforderungen hierfür sind rechtlich sehr hoch.

d)

Nach der Probezeit kann der Auszubildende das Ausbildungsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen kündigen, wenn er den Betrieb wechseln möchte.

8.

Welche Aussage/n zum Schutz von Schwangeren ist/ sind korrekt?

a)

Der Kündigungsschutz beginnt mit der Mitteilung der Schwangerschaft.

b)

Kündigungsschutzfristen und Mutterschutzfristen sind das Gleiche.

c)

Der Kündigungsschutz endet 4 Monate nach der Entbindung.

d)

Die Mutterschutzfristen betragen 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt

9.

Welche Aussagen zu BBiG (Berufsbildungsgesetz) und Ausbildungsordnung sind korrekt?

a)

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist das übergeordnete Gesetz, das die Grundlagen für alle Berufsausbildungen in Deutschland regelt.

b)

Die Ausbildungsordnung legt die Ausbildungsvergütung und den Urlaubsanspruch für Auszubildende fest.

c)

Die Ausbildungsordnung ist eine spezielle Rechtsverordnung, die für jeden anerkannten Ausbildungsberuf die konkreten Inhalte und Anforderungen festlegt.

10.

Welche Aussagen zum Berichtsheft treffen zu?

a)

Das Berichtsheft muss täglich geführt werden.

b)

Das Berichtsheft ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

c)


Das Berichtsheft muss vom Ausbilder regelmäßig unterschrieben werden.

11.

Ehemalige Prüfungsaufgabe: Sandra Träger ist als Teamleiterin in der Verkaufsabteilung bei der Büroblitz GmbH beschäftigt. Frau Träger ist 29 Jahre alt und zum ersten Mal schwanger.

Stellen Sie fest, wie Sie Frau Träger über ihre Rechte gemäß den Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) richtig informieren!

a)

Frau Träger genießt einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser endet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen am Tag der Entbindung.

b)

Frau Träger muss von der Büroblitz GmbH ab Kenntnis ihrer Schwangerschaft für Besuche von Ärzten aller Fachrichtungen unter Beibehaltung der Lohnfortzahlung von der Arbeit freigestellt werden.

c)

Ab dem vierten Monat der Schwangerschaft bis zur Entbindung darf die Büroblitz GmbH Frau Träger maximal sechs Stunden pro Tag beschäfti­gen.

d)

Da Frau Träger als Teamleiterin eine leitende Tätigkeit ausübt, sind für sie die Bestimmungen des MuSchG nicht anzuwenden.

e)

Die Büroblitz GmbH darf Frau Träger in den letzten sechs Wochen vor dem Entbindungstermin nicht beschäftigen, es sei denn, Frau Träger er­klärt sich ausdrücklich zur Arbeitsleistung bereit.

12.

Ehemalige Prüfungsaufgabe: Frau Abele erhält eine monatliche Ausbildungsvergütung. Die Büroblitz GmbH ist tariflich nicht gebunden.

Auszug aus § 18 Berufsbildungsgesetz (BBiG):

Bemessung und Fälligkeit der Vergütung

(1) Die Vergütung bemisst sich nach Monaten. Bei Berechnung der Vergütung für einzelne Tage wird der Monat zu 30 Tagen ge­rechnet.

(2) Ausbildende haben die Vergütung für den laufenden Kalendermonat spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen.

Stellen Sie mithilfe des abgebildeten Gesetzestextes fest, mit Ablauf welchen Datums (TTMMJJJJ) die Büroblitz GmbH die Ausbildungsvergütung von Frau Abele für den Monat November 2023 nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) spätestens zahlen muss!

(a)  

13.

Ehemalige Prüfungsaufgabe (eine richtige Antwort): Sabine Hörtel, Privatkundenberaterin der Kreditbank AG, ist schwanger. Sie hat der Kreditbank AG ihre Schwangerschaft durch Vorlage eines Attests mitgeteilt. Die gesetzliche Mutterschutzfrist für Frau Hörtel beginnt am 14.12.2023. Frau Hörtel möchte auf eigenen Wunsch bis einschließlich 30.12.2023 Weiterarbeiten.

Stellen Sie fest, welche Aussage zur Situation von Frau Hörtel gemäß dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) zutreffend ist!

a)

Frau Hörtel darf bis einschließlich 30.12.2023 arbeiten, sofern der Betriebsrat der Kreditbank AG zustimmt.

b)

Frau Hörtel darf auf eigenen ausdrücklichen Wunsch bis einschließlich 30.12.2023, längstens bis zur Entbindung, bei der Kreditbank AG arbei­ten.

c)

Frau Hörtel benötigt ein ärztliches Attest, wenn sie nach Beginn der gesetzlichen Schutzfrist bis einschließlich 30.12.2023 Weiterarbeiten möchte.

d)

Frau Hörtel muss die gesetzliche Schutzfrist einhalten und darf ab Beginn dieser Frist nicht weiterbeschäftigt werden.

e)

Frau Hörtel darf bis zum Beginn der gesetzlichen Schutzfrist als Privatkundenberaterin arbeiten, danach müssen ihr leichtere Tätigkeiten zuge­wiesen werden.

14.

Ehemalige Prüfungsaufgabe: Die Beschäftigten der Kreditbank AG erhalten jährlich eine schriftliche Belehrung zum Verhalten bei Feueralarm. Bei dieser Belehrung wird auch der richtige Umgang mit Feuerlöschern beschrieben. Bringen Sie die folgenden Arbeitsschritte während und nach der Brandbekämpfung in die richtige Reihenfolge!

1. Feuerlöscher entsichern und Druckhebel kräftig drücken

2. Kurze Löschstöße gegen den Brand abgeben

3. Feuerlöscher zur Wiederbefüllung abgeben

4. Feuerlöscher aus der Wandhalterung nehmen

5. Weiteres Beobachten der gelöschten Brandstelle

Schreiben Sie Ihre Lösung in folgendem Format (Bsp.): 12345

(a)  

15.

Ehemalige Prüfungsaufgabe: In der Personalabteilung der Kreditbank AG haben die Mitarbeitenden unterschiedliche Sachverhalte auf ihre Rechtsgrundlage hin zu überprüfen. Ordnen Sie zu, indem Sie die Kennziffern der 3 Rechtsgrundlagen in die Kästchen neben den Sachverhalten eintragen! Trifft keine Rechtsgrundlage zu, tragen Sie die Ziffer 9 in das Lösungskästchen ein.


Rechtsgrundlagen:

  1. (1) Berufsbildungsgesetz (BBiG)

  2. (2) Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

  3. (3) Gehaltstarifvertrag für das private Bankgewerbe


Sachverhalte

  • a) Die 22-jährige Charleen Singer möchte die Höhe der Ausbildungsvergütung in Euro für das zweite Ausbildungsjahr bei der Kreditbank AG wissen. [ ]

  • b) Die Kreditbank AG stellt gemeinsam mit dem Auszubildenden Fynn Leitner einen Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit, weil dieser längere Zeit erkrankt war. [ ]

  • c) Renzo Hauptmann möchte sich über die Inhalte seiner Personalakte informieren und stellt dazu bei der Personalabteilung der Kreditbank AG schriftlich einen entsprechenden Antrag auf Einsichtnahme. [ ]

  • d) Grit Röttel, 19 Jahre, seit 01.09.2021 Auszubildende in der Kreditbank AG, möchte wissen, ob sie ihren täglichen Arbeitsbeginn variabel gestalten kann. [ ]

Antworten Sie wie folgt (Bsp.): 1239

(a)  

16.

Ehemalige Prüfungsaufgabe (eine richtige Antwort): Sven Reichert wird am 01.08.2022 bei der Kreditbank AG seine Ausbildung zum Bankkaufmann beginnen. Der Ausbildungsleiter hat ihm beim Einstellungsgespräch empfohlen, sich mit den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vertraut zu machen.
Stellen Sie fest, welche Regelung zur Berufsausbildung Herr Reichert im BBiG findet!

a)

Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit dürfen Auszubildende nicht vor Ablauf einer ununterbrochenen Ruhezeit von mindestens 12 Stunden beschäftigt werden.

b)

Eine Probezeit entfällt, wenn vor Beginn der Ausbildung ein 6-monatiges Praktikum im ausbildenden Unternehmen absolviert wurde.

c)

Das Berufsausbildungsverhältnis kann vom Auszubildenden jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

d)

Auf Antrag des Auszubildenden kann die Ausbildungsdauer verlängert werden, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen.

e)

Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis automatisch bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, aber höchstens um ein Jahr.