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Grundsätze des Lehrens und betriebliche Ausbildungsmethoden

Total questions: 11

Worksheet time: 6mins

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Class
Date
1.

Lehren kann das Lernen nie ersetzen; Lehren kann Lernen lediglich fördern.

a)

Das ist falsch

b)

Das ist richtig

2.

Beim festlegen der Lernziele gilt es folgendes zu beachten:

(Mehrere Antworten sind ev. möglich)

a)

Das der Auszubildende auch die Lernziele kennt

b)

Das die Lernziele messbar sind

c)

Das die Lernziele überprüfbar sind

3.

Damit ein wirklicher Lernerfolg entsteht

a)

muss auch der Auszubildende aktiv sein.

b)

muss nur der Lehrende aktiv sein.

c)

Keine Antwort ist richtig

4.

Die Anforderung beim Lernen sollte für den Auszubildenden

a)

möglichst hoch sein, damit er viel lernt.

b)

möglichst niedrig sein, damit er immer ein Erfolgserlebnis hat.

c)

weder überfordernd, noch unterfordernd sein.

5.

Der Ausbilder muss folgendes beachten

a)

dass die Lernziele schriftlich festgelegt werden.

b)

dass die persönlichen Lernvoraussetzungen des Auszubildenden berücksichtigt werden.

c)

dass der Auszubildende nicht zu oft Lernerfolge hat.

6.

Damit sicher ist, das Gelerntes behalten wurde,

a)

reicht es als Ausbilder nachzufragen

b)

muss der Ausbilder für weitere Lernsituationen und Wiederholungen sorgen

c)

sollte der Auszubildende sich alles aufschreiben

7.

Die Arbeitsunterweisung dient zum Erlernen von

a)

theoretischem Wissen

b)

der Ausführung manueller Arbeiten

c)

der Durchführung gesamter Arbeitsaufträge

8.

Die "Vier-Stufen-Methode"

a)

fördert die Aktivität des Auszubildenden nur bedingt

b)

fördert die Kreativität des Auszubildenden

c)

ist immer vorzuziehen

9.

Bei der Planung einer Arbeitsunterweisung

a)

braucht man keine Motivationshilfen vorzusehen

b)

ist der Ort der Arbeitsunterweisung immer belanglos

c)

sollten Hilfen für die drei Lernschritte vorgesehen werden

10.

Das "Warum" eines Arbeitsschrittes zu erklären

a)

ist überflüssiger Zeitverlust, da es sowieso wieder vergessen wird.

b)

fördert das Verständnis und das Interesse des Auszubildenden

c)

ermöglicht es dem Ausbilder sich als Experte darzustellen

11.

Das Lehr- oder Ausbildungsgespräch dient zum Erlernen von

a)

praktischen Handlungsfähigkeiten

b)

theoretischem oder technischem Wissen

c)

der Durchführung eines gesamten Arbeitsauftrages