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Rechte und Pflichten in der Jugendarbeit

Rechte und Pflichten in der Jugendarbeit

Assessment

Presentation

Moral Science

1st Grade

Easy

Created by

Lea Hößl

Used 5+ times

FREE Resource

22 Slides • 8 Questions

1

media

Rechte und Pflichten

in der Jugendarbeit

2

Poll

Altersgrenzen:

wichtig für mich als Leiter*in?

Ja klar -

sollte ich kennen!

Nö -

für meine Aufgabe egal

bin ich mir nicht sicher...

3

media

Altersgrenzen

Geschäftsfähigkeit: Abgabe rechtlich

bindender Erklärungen (§ 104 BGB).

Deliktfähigkeit: Einstehen für eine

unerlaubte, zum Schadensersatz
verpflichtende Handlung (§ 828 BGB).

Strafrechtliche Verantwortlichkeit:

Verantwortung für eine strafbare Handlung
(z.B. Körperverletzung n. §223ff StGB).

4

media

Kinder

sind...

geschäfts

-

fähig

deliktfähig

von 0

-

6

Jahren

nicht

geschäftsfähig

nicht

deliktfähig

von 7

-

17

Jahren

beschränkt

geschäftsfähig

beschränkt

deliktfähig

ab 18

Jahren

voll

geschäftsfähig

voll deliktfähig

5

Multiple Select

Zur Gruppenstunde wird der bis dato ungekannte sechsjährige Markus von seiner Mutter gebracht. Nach anfänglich etwas zögerndem Verhalten, findet er sich gut in die Gruppe ein. Kurz vor Ende der Gruppenstunde äußert er den Wunsch, beim nahegelegenen Kiosk für die gesamte Gruppe ein paar Süßigkeiten einzukaufen.

Wie reagierst du? (es sind mehrerer Antworten richtig)

1

Klar lasse ich ihn gehen, wenn er das möchte.

2

Ich begleite ihn auf dem Weg zum Kiosk.

3

Ich vertröste ihn auf das nächste mal und kläre das zunächst mit seinen Eltern ab.

6

media

Kinder sind...

strafrechtlich

verantwortlich

Von 0

-

13 Jahren

nicht strafrechtlich

verantwortlich

Von 14

-

17 Jahren

Bedingt strafrechtlich

verantwortlich

Ab 18 Jahren

strafrechtlich

verantwortlich

7

Multiple Select

Wenn Kinder bis 13 Jahren nicht straffähig sind, ist es doch eigentlich egal ob sie unter meiner Aufsicht Mist bauen.

Oder?

1

Ja, stimmt.

2

Nein!

3

Ich weiß es nicht.

8

media

Aufsichtspflicht als Schutz

Kinder und Jugendliche sollen...

... selbst vor Gefahren
und Schäden bewahrt
werden.

... daran gehindert
werden, anderen
Schaden zu zufügen.

- Anwesenheit
- Belehrung, Warnung
- Überwachung, Kontrolle
- Eingreifen

9

Multiple Choice

Aufsichtspflicht

Was denkst du?

Wer hat normalerweise die Aufsichtspflicht für Kinder?

1

Nachbarn

2

Eltern

3

Gruppenleiter*in

4

Erwachsene

10

Multiple Choice

Deine Aufsichtspflicht als Gruppenleiter*in besteht aus 3 Schritten.

Setzte einen Haken an die Antwort, von der du denkst, das sie richtig ist!

1

Machen lassen - Zuschauen - Anwalt anrufen

2

Belehren - Überwachen - Eingreifen

3

Eis essen - Schwimmengehen - sonnen

4

Erklären - Abfragen - Fertig

11

media

Belehrung und

Warnung

Jugendliche über
Sondergefahren
belehren

Kinder über allgemeine

Gefahren belehren

Ständige

Überwachung

Werden die Belehrungen und Warnungen befolgt?

Eingreifen

Bei Uneinsichtigkeit, Kinder und Jugendliche aus der

gefährdenden Situation entfernen!

12

media

CHECKLISTE

1. Bin ich darüber informiert, wo sich die
mir anvertrauten Kinder & Jugendlichen
befinden und was sie tun?

2. Habe ich generell alle Vorkehrungen
zum Schutze der mir Anvertrauten und
Dritter getroffen?

3. Habe ich in der aktuellen Situation
alles Zumutbare getan, was
vernünftigerweise unternommen
werden muss, um Schäden zu verhindern?

13

Multiple Choice

Ein besonders kleveres Kind aus eurer Gruppe behauptet, weil du noch keine 18 Jahre bist, hast du ihm überhaupt nichts zu sagen..

Stimmt das?

1

Ja

2

Nein

14

media

ÜBERTRAGUNG DER AUFSICHTSPFLICHT

Die Aufsichtspflicht kann zeitweilig auf

andere Personen übertragen werden

Übertragung erfolgt durch Vertrag
und zwar entweder ausdrücklich oder

stillschweigend ggf. schriftlich

Vertrag kommt zwischen Eltern

und Träger der Maßnahme zustande

Träger überträgt seinerseits

Aufsichtspflicht auf Mitarbeitende

15

media

Ohne Einwilligung der eigenen Eltern

kann der*die minderjährige
Gruppenleiter*in nicht die

Aufsichtspflicht über die
Gruppenmitglieder*innen

übernehmen!

16

media

Umfang der Aufsichtspflicht ist

abhängig von...

Alter und persönlicher Entwicklungsgrad
Gruppengröße
Anzahl und Zumutbarkeit der Betreuer
Örtlichen und räumlichen Gegebenheiten
Erkennbarkeit der vorhandenen

Gefahrenquellen

17

Multiple Choice

In der Gruppenstunde klettert Clara ständig auf dem Fensterbrett herum und lehnt sich aus dem offenen Fenster. Von dort bewirft sie Passant*innen, die vorbei gehen, mit kleinen Steinen, die sie in ihrer Hosentasche hat.

Wie reagierst du?

1

Gar nicht, ich weiß dass Clara gut klettern kann! Und es sind ja nur kleine Kieselsteine..

2

Ich sage ihr, dass sie vom Fensterbrett runter kommen soll und kläre sie über die Gefahren für sich selbst und auch die Passant*innen auf.

3

Ich schließe sie von der Gruppenstunde aus, weil sie sich nicht an Regeln halten kann.

18

media

Haftung im Bürgerlichen

Gesetzbuch

§ 823 BGB

§ 832 BGB

19

Poll

Wenn durch das Verhalten von Kindern oder Jugendlichen ein Schaden eintritt, können sie dafür nicht haftbar gemacht werden.

Was denkst du? In welchem Fall kannst du als Gruppenleiter*in für ihre Schäden haften?

Stimme ab...

Gar nicht, die Eltern haften für ihre Kinder

Nur in dem Fall, in dem ich meine Aufsichtspflicht verletzt habe

Nur dann, wenn ich keine Versicherung abschlossen habe

Ich weiß es nicht

20

media

§ 823 BGB
Schutz der eigenen Rechte

Vorsätzlich (absichtlich) oder fahrlässig

(versehentlich)

Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit,

Eigentum oder sonstiges Recht

Schadensersatzpflicht

21

media

Gruppenkind

fügt Schaden zu

3. Person

Schadenersatzpflicht

Aufsichtspflichtiger

§ 832 BGB

22

media

Haftungsanspruch bei Schaden

Aufsichtspflichtverletzung

Vorsatz /

grobe

Fahrlässigkeit

leichte

Fahrlässigkeit

Leiter wird i.d.R.

vom Träger
„freigestellt“

Leiter haftet selbst

23

media

Agenda

Altersgrenzen
Aufsichtspflicht
Haftung
Jugendschutz
Versicherungen

24

media

Vorsorgen !

Reiseinsolvenz

-

Versicherung

(Bei Ferienfahrten gesetzliche Voraussetzung)

Unfall

-

Versicherung

(privat)

Rechtschutz

-

Versicherung

(gilt nur bei

zivilrechtlichen Ansprüchen)

Haftpflicht

-

Versicherung

(Betriebshaftpflicht

des Trägers oder privat)

Krankenversicherung

(im Ausland)

25

media

Absicherung !

Diözesane Rahmenversicherung

im Erzbistum Köln

Jugendhaus Düsseldorf

26

media

WER NACH

MENSCHLICHEM ERMESSEN

UND

GESUNDEM MENSCHENVERSTAND

HANDELT,

IST IMMER AUF DER SICHEREN SEITE!

27

media

Zusatz:

Medikamente

28

media

Verabreichung von Placebos

Das Verabreichen von „Heimwehperlen“

oder „Magensmarties“ ist verboten, da es
unter Umständen zu einer
Fehleinschätzung der Krankheit kommen
kann.

29

media

Verabreichen von Medikamenten

Dem kranken Kind dürfen nur Medikamente

verabreicht werden, die durch einen Arzt
verschrieben worden sind.

Evtl. Allergien könnten die Situation

verschlimmern.

Sportsalben und Aspirin dürfen nicht benutzt

werden!

Pflaster nur in Notsituationen abgeben –

Einwilligung der Eltern!

30

media

Gruppenleiter*innen

Mit einem Bein im Gefängnis?

Nein , denn:

Gerichte berücksichtigen durchaus die

pädagogische Praxis und schätzen
ehrenamtliches Engagement

Mit etwas Nachdenken und gesundem

Menschenverstand kann man vorsorgen,
so gut es geht und so Probleme vermeiden

media

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in der Jugendarbeit

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