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FS Geldwäsche & Compliance: Tag 2

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FS Geldwäsche & Compliance: Tag 2
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15 questions

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1.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Welche der folgenden Aussagen ist richtig?

Der kroatische Straftatbestand der Geldwäscherei ist deckungsgleich mit § 165 öStGB.

Bei § 265 Kazneni Zakon (kroatisches StGB) handelt es sich ausschließlich um ein Vorsatzdelikt.

Die Wertqualifikation des § 265 Kazneni Zakon (kroatisches StGB) liegt laut Wortlaut bei 9.000 €.

Kroatien verfolgt den „All-Crime-Ansatz“ und normiert keine Einschränkungen zur Vortat.

2.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Welche der folgenden Aussagen ist richtig?

Kroatien ist seit 2008 Mitglied der Europäischen Union.

Unzureichende personelle Ressourcen waren einer der Gründe für die Setzung Kroatiens auf die „graue Liste“ der FAFT.

§ 265 Kazneni Zakon (kroatisches StGB) verlangt Wissentlichkeit auf alle Tatbestandselemente.

Geldwäscherei wird in Kroatien erst seit dem Beitritt in die EU bestraft.

3.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Welche der folgenden Aussagen ist richtig?

Vor dem Beitritt in die EU lag nach kroatischem StGB eine Vortat erst dann vor, wenn sie mit mindestens 5 Jahren FS bedroht war.

Der jüngste Moneyvalbericht kritisiert die mangelnde Umsetzung des Aktionsplans.

Neben Kroatien wurden auch Österreich und die USA auf die „graue Liste“ gesetzt.

§ 265 Kazneni Zakon (kroatisches StGB) ist ausschließlich auf Bank-, Geld-, oder sonstigen Wirtschaftsverkehr begrenzt.

4.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Seit wann ist in Österreich die Eigengeldwäscherei strafbar?

Seit Einführung des Geldwäschetatbestands 1993

Seit einer Gesetzesnovelle im Jahr 2010

Seit der Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie

Seit 2021 aufgrund der EuGH Rechtsprechung

5.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Welches Rechtsgut wird nach der hM ua durch § 165 StGB geschützt?

Dasselbe Rechtsgut, das schon durch die Vortat verletzt wurde

Das Eigentum des Täter an den erlangten Vermögenswerten

Das Bankgeheimnis und die Privatsphäre im Finanzverkehr

Das Interesse der Rechtspflege

6.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Welcher verfassungsrechtliche Grundsatz könnte durch die Strafbarkeit der Eigengeldwäscherei verletzt sein?

Das Verbot der Doppelbestrafung (ne bis in idem)

Das Rückwirkungsverbot (nulla poena sine lege)

Die Unschuldsvermutung (in dubio pro reo)

Das Recht auf ein Geschworenenverfahren (Laienbeteiligung in Strafsachen)

7.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Welche Straftatbestände verwirklicht der Vertreter höchstwahrscheinlich, wenn er der Anlegerin eine angeblich „100 % sichere“ Investition von 25.000 € in den letztlich wertlosen »Ducatus«-Coin anbietet und sie dadurch ihr Geld verliert?

Gewerbsmäßiger schwerer Betrug

Veruntreuung

Untreue

Geldwäscherei

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