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Öff-Recht Support Verwaltungsrecht I

Authored by Jan Wallimann

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Öff-Recht Support Verwaltungsrecht I
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1.

MULTIPLE SELECT QUESTION

45 sec • 1 pt

Welche Aussagen zur Verfügung stimmen nicht?

Der Erlass einer Verfügung bildet den Abschluss des Verwaltungsverfahren

Ein Eröffnungsmangel bewirkt das Nichtvorliegen einer Verfügung

Unterscheidet sich vom Realakt dadurch, dass sie einen Taterfolg bewirkt

Eine Verfügung wird erst mit Unterzeichnung der Parteien rechtswirksam

2.

MULTIPLE SELECT QUESTION

45 sec • 1 pt

Herr X. möchte am Samstag zwischen 12 - 14:00 Uhr bei der Marktgasse heisse Maroni verteilen. Dafür muss er seinen Maronistand platzieren.

Ist voraussetzungslos möglich wegen öffentlichen Grunds und grundrechtlichem Schutz des Vorhabens.

Vorhaben darf nur durch gesetzliche Grundlage einer Bewilligungspflicht unterstellt werden,

Geht lediglich dann, wenn Herr X. eine Konzession vorweisen kann.

Ist sehr wahrscheinlich bewilligungspflichtig, da der Gebrauch nicht gemeinverträglich ist.

3.

MULTIPLE SELECT QUESTION

45 sec • 1 pt

Herr X. erhält von der Stadt Zürich eine Bewilligung für die Durchführung eines Konzerts auf dem Sechsiläutenplatz.

Bei der Bewilligung handelt es sich um eine mitwirkungsbedürftige Verfügung.

Kann von Herr X. innerhalb der gesetzlichen Frist vor Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

Kann von der Stadt Zürich mit Auflagen und Bedingungen versehen werden.

Führt dazu, dass sich Herr X. bei einen allfälligen Rechtsstreit auf kantonalem Rechtsweg befindet.

4.

MULTIPLE SELECT QUESTION

45 sec • 1 pt

Herr X. möchte gerne ein Konzert in Zürich organisieren. Aufgrund dessen stellt er bei der Stadt einen Bewilligungsantrag. Ohne Rückmeldung der Behörde erhält Herr X. eine Absage in Form einer Verfügung.

Herr X. muss das rechtliche Gehör (rG) nicht gewährt werden, da dies auch nachgeholt werden kann.

Herr X. kann die verfügung aufgrund Verletzung des rechtlichen Gehörs anfechten.

Dadurch, dass Herr X. nicht mitwirken konnte, wurde der Grundsatz eines fairen Verfahrens (BV 29 I) verletzt.

Es liegt im Ermessen der Behörde, zu entscheiden, ob Herr X. mitwirken soll oder nicht.

5.

MULTIPLE SELECT QUESTION

45 sec • 1 pt

Eine Universität erteilt eine Verfügung zur Exmatrikulation. Welche Art von Verwaltungsträger handelt hier?

Die Zentralverwaltung

Eine öffentlich-rechtliche Körperschaft

Eine öffentlich-rechtliche Anstalt

Ein dezentraler Verwaltungsträger

6.

MULTIPLE SELECT QUESTION

45 sec • 1 pt

Ein neues Bundesamt wird gegründet und erhält ein eigenes Verwaltungsgebäude mit Personal. Um welche Verwaltungsart handelt es sich dabei hauptsächlich?

Eingriffsverwaltung, da primär Pflichten auferlegt werden.

Leistungsverwaltung, da es sich um eine Dienstleistung handelt.

Bedarfsverwaltung, weil es um die Ausstattung mit Ressourcen geht.

Wirtschaftende Verwaltung, da die Kosten intern verrechnet werden müssen.

7.

MULTIPLE SELECT QUESTION

45 sec • 1 pt

Eine Firma möchte ein öffentlicher Stromversorger werden. Das Monopol liegt beim Staat. Was braucht sie rechtlich dafür?

Eine Konzession ist nicht nötig, da es den Privaten offensteht, eine Stromversorgung anzubieten.

Sie braucht dafür eine Polizeibewilligung, da die Firma bei erfüllten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Erteilung hat.

Sie braucht eine Sondernutzungskonzession, weil sie dabei öffentlichen Raum beansprucht.

Sie braucht eine Monopolkonzession, da die Tätigkeit grundsätzlich dem Staat vorbehalten ist.

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