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SBF See Fragebogen 14

Total questions: 23

Worksheet time: 23mins

Name
Class
Date
1.

1. Welche Positionslaternen und Schallsignalanlagen dürfen auf Sportbooten unter deutscher Flagge verwendet werden?

a)

Solche, die die vorgeschriebene Mindesttragweite von drei Seemeilen, die Größe und Farbgebung bzw. Lautstärke erreichen und mit einer Bescheinigung einer Klassifikationsgesellschaft versehen sind.

b)

Solche, deren Baumuster vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zur Verwendung zugelassen sind oder eine als gleichwertig anerkannte Zulassung eines EU-Staates besitzen.

c)

Solche, die gemäß der Kollisionsverhütungsregeln (KVR), der Seeschifffahrtsstraßen- Ordnung (SeeSchStrO) und der Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO) vorgeschrieben sind und ein CE-Zeichen haben.

d)

Solche, die vom Technischen Überwachungsverein (TÜV) geprüft und mit dem Zeichen für geprüfte Sicherheit (GS) versehen sind.

2.

2. Welches Fahrzeug muss diese Lichter führen?

a)

Ein manövrierunfähiges Fahrzeug mit Fahrt durch das Wasser von 50 und mehr Meter Länge.

b)

Ein manövrierbehindertes Fahrzeug mit Fahrt durch das Wasser von 50 und mehr Meter Länge.

c)

Ein fischender Trawler (Fischereifahrzeug) mit Fahrt durch das Wasser von 50 und mehr Meter Länge.

d)

Ein manövrierbehindertes Fahrzeug ohne Fahrt durch das Wasser von 50 und mehr Meter Länge.

3.

3. Welches Fahrzeug führt diese Signalkörper?

a)

Ein Grundsitzer von weniger als 50 Meter Länge.

b)

Ein manövrierbehindertes Fahrzeug in Fahrt.

c)

Ein manövrierunfähiges Fahrzeug in Fahrt.

d)

Ein tiefgangbehindertes Fahrzeug in Fahrt.

4.

4. Welches Fahrzeug gibt bei verminderter Sicht mindestens jede Minute etwa 5 Sekunden lang rasches Läuten der Glocke?

a)

Ein Fahrzeug vor Anker von 100 und mehr Meter Länge.

b)

Ein geschlepptes Fahrzeug oder das letzte bemannte Fahrzeug eines Schleppverbandes in Fahrt.

c)

Ein Maschinenfahrzeug in Fahrt, das seine Maschine gestoppt hat und keine Fahrt durchs Wasser macht.

d)

Ein Fahrzeug vor Anker von weniger als 100 m Länge.

5.

5. Zwei in Sicht befindliche Segelfahrzeuge nähern sich im freien Seeraum oder außerhalb des Fahrwassers so, dass die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht. Welches Fahrzeug muss dem anderen ausweichen, wenn sie den Wind von derselben Seite haben?

a)

Das leewärtige Fahrzeug dem luvwärtigen Fahrzeug.

b)

Dasjenige Fahrzeug, das den Wind von Backbord hat.

c)

Das luvwärtige Fahrzeug dem leewärtigen Fahrzeug.

d)

Dasjenige Fahrzeug, das den Wind von Steuerbord hat.

6.

6. Wie hat sich ein Maschinenfahrzeug im freien Seeraum oder außerhalb des Fahrwassers gegenüber einem in Sicht befindlichen manövrierunfähigen Fahrzeug zu verhalten, wenn die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht?

a)

Das Maschinenfahrzeug muss seinen Kurs nach Steuerbord ändern.

b)

Das Maschinenfahrzeug muss seine Fahrt verringern.

c)

Das Maschinenfahrzeug muss ausweichen.

d)

Das Maschinenfahrzeug muss Kurs und Geschwindigkeit beibehalten.

7.

7. Wie muss man sich gegenüber diesem Fahrzeug verhalten?

a)

Sog und Wellenschlag vermeiden.

b)

Kurs und Geschwindigkeit beibehalten.

c)

Das Fahrzeug muss an Steuerbord passiert werden.

d)

Die sichere Durchfahrt des Fahrzeugs darf nicht behindert werden.

8.

8. Was ist das für ein Fahrzeug und was ist zu beachten?

a)

Ein manövrierbehindertes Fahrzeug, das baggert oder Unterwasserarbeiten ausführt und dabei die Schifffahrt behindert. Es ist an der Seite zu passieren, an der zwei schwarze Rhomben senkrecht übereinander angeordnet sind.

b)

Ein manövrierbehindertes Fahrzeug, das baggert oder Unterwasserarbeiten ausführt und dabei die Schifffahrt behindert. Es ist an der Seite zu passieren, die in meiner Fahrtrichtung rechts liegt.

c)

Ein manövrierbehindertes Fahrzeug, das die Schifffahrt behindert. Es ist an der Seite zu passieren, an der zwei schwarze Bälle senkrecht übereinander angeordnet sind.

d)

Ein manövrierbehindertes Fahrzeug, das baggert oder Unterwasserarbeiten ausführt und dabei die Schifffahrt behindert. Es darf an keiner Seite passiert werden.

9.

9. Was sind Fahrwasser im Sinne der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und der Schifffahrtsordnung Emsmündung (Ems- SchO)?

a)

Es sind Wasserflächen, die durchgehend durch Fahrwasserseitenbezeichnung begrenzt oder gekennzeichnet sind und auf denen die Sportbootführerscheinverordnung Gültigkeit hat.

b)

Es sind Wasserflächen, die durchgehend durch Fahrwasserseitenbezeichnung begrenzt oder gekennzeichnet sind, binnenwärts der Flussmündungen auch nicht gekennzeichnete Wasserflächen, die für die durchgehende Schifffahrt bestimmt sind.

c)

Es sind Wasserflächen, die durchgehend durch Fahrwasserseitenbezeichnung begrenzt oder gekennzeichnet sind und auf denen das Wasserskifahren sowie das Fahren mit Wassermotorrädern erlaubt ist, sofern die durchgehende Schifffahrt nicht behindert wird.

d)

Es sind Wasserflächen, die für Seeschiffe zugelassen sind; binnenwärts der Flussmündungen sind auch Binnenschiffe und Sportboote zugelassen.

10.

10. Wo ist das Überholen verboten?

a)

An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, in Schleusenbereichen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren in Fahrt und in Verkehrstrennungsgebieten.

b)

An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, in Schleusenbereichen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren in Fahrt.

c)

An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, in Schleusenbereichen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren in Fahrt und außerhalb des Fahrwassers.

d)

An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken und in Nationalparks und besonders ausgewiesenen Naturschutzgebieten.

11.

11. Was ist zu unternehmen, um die Schifffahrt zu warnen, wenn das eigene Fahrzeug gesunken ist und ein Schifffahrtshindernis darstellt?

a)

Man informiert das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie und gibt nach Möglichkeit die Position an.

b)

Man informiert die Schifffahrtspolizeibehörde und gibt nach Möglichkeit die Position an.

c)

Man informiert die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger, damit das Hindernis gekennzeichnet werden kann.

d)

Man gibt ein Seenotsignal ab.

12.

12. Welche Bedeutung hat folgendes Schallsignal: (• — • •)?

a)

Letzter bemannter Anhang eines Schleppverbandes.

b)

Ankerlieger macht auf gefährliche Annäherung aufmerksam.

c)

Manövrierbehindertes Fahrzeug blockiert das Fahrwasser.

d)

Polizeifahrzeug fordert zum Anhalten auf.

13.

13. Welche Bedeutung haben folgende Sichtzeichen?

a)

Zeitweilige Sperrung der Seeschifffahrtsstraße.

b)

Dauernde Sperrung der Seeschifffahrtsstraße.

c)

Schutzbedürftige Anlage.

d)

Außergewöhnliche Schifffahrtsbehinderung.

14.

14. Welche Bedeutung hat folgendes Schifffahrtszeichen?

a)

Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, Ostquadrant.

b)

Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, Westquadrant.

c)

Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, Südquadrant.

d)

Kennzeichnung einer allgemeinen Gefahrenstelle, Nordquadrant.

15.

15. Welche Bedeutung hat das Feuer einer Leuchttonne mit folgender Kennung: Fl. (2)?

a)

Westlicher Quadrant einer allgemeinen Gefahrenstelle, die westlich passiert werden muss.

b)

Südlicher Quadrant einer allgemeinen Gefahrenstelle, die südlich passiert werden muss.

c)

Eine Einzelgefahrenstelle, die an allen Seiten passiert werden kann.

d)

Nördlicher Quadrant einer allgemeinen Gefahrenstelle, die nördlich passiert werden muss.

16.

16. Was versteht man unter einem unterbrochenen Feuer?

a)

Die Lichterscheinung ist stets gleich lang wie die Verdunkelung.

b)

Die Lichterscheinung ist stets kürzer als 2 Sekunden.

c)

Die Lichterscheinung ist stets länger als die Verdunkelung.

d)

Die Lichterscheinung ist stets kürzer als die Verdunkelung.

17.

17. Wo findet man auszugsweise Hinweise zu Befahrensmöglichkeiten der Naturschutzgebiete in Küstengewässern?

a)

Im Bundesnaturschutzgesetz.

b)

In den Kollisionsverhütungsregeln.

c)

In Seekarten und Sportschifffahrtskarten des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie.

d)

In der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung.

18.

18. Was versteht man unter dem Geschwindigkeitsbegriff "Knoten"?

a)

Das sind die an einem Tag zurückgelegten Seemeilen.

b)

Das sind die in einer Stunde zurückgelegten Seemeilen.

c)

Das sind die von Mittag bis Mittag zurückgelegten Seemeilen.

d)

Das sind die in einer Stunde zurückgelegten Kilometer.

19.

19. Wie erhält man eine Standlinie?

a)

Durch Eintragen des rechtweisenden Kurses in die Seekarte.

b)

Durch die Peilung eines bekannten feststehenden Objektes und Eintragung der rechtweisenden Peilung in die Seekarte.

c)

Durch Eintragung der Peilung in die Seekarte ohne Berücksichtigung der Fehlweisung.

d)

Durch mehrmaliges Peilen eines anderen Fahrzeugs.

20.

20. Was versteht man unter einer Tide?

a)

Der Zeitraum zwischen einem Niedrigwasser und dem nächstfolgenden Hochwasser.

b)

Der Zeitraum zwischen einem Niedrigwasser und dem nächstfolgenden Niedrigwasser.

c)

Der Zeitraum zwischen einem Hochwasser und dem nächstfolgenden Hochwasser.

d)

Der Zeitraum zwischen einem Hochwasser und dem nächstfolgenden Niedrigwasser.

21.

21. Wie lang sollte eine Schleppleine bei starkem Seegang sein?

a)

Mindestens zwei- oder dreifache Wassertiefe.

b)

Mindestens zwei- oder dreifache Wellenhöhe.

c)

Mindestens zwei- oder dreifache Schiffslänge.

d)

Mindestens zwei- oder dreifache Wellenlänge.

22.

22. Warum sollte bei starkem Seegang die Fahrt vermindert werden?

a)

Um Schiffs- und Wellenlänge nicht in Resonanz zu bringen.

b)

Um das Austauchen der Schraube zu vermeiden und Kraftstoff zu sparen.

c)

Um Schäden durch Seeschlag zu vermeiden.

d)

Um die Schlinger- und Rollbewegungen zu minimieren.

23.

23. Womit muss bei rasch fallendem Luftdruck gerechnet werden?

a)

Mit Schwachwind oder Windstille.

b)

Mit einer Wetterverschlechterung.

c)

Mit einer Wetterbesserung.

d)

Mit Starkwind oder Sturm.