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Strafprozessrecht - Ausbildung Justizfachwirte

Total questions: 22

Worksheet time: 12mins

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Class
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1.

Wie teilen sich die Stadien eines Strafverfahrens chronologisch auf?

a)

Zwischenverfahren, Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren

b)

Ermittlungsverfahren, Strafbefehlsverfahren und Hauptverfahren

c)

Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren und Hauptverfahren

d)

Hauptverfahren, Zwischenverfahren und Polizeiverfahren

2.

Strafanzeige und Strafantrag meinen beiden das Gleiche und können synonym verwendet werden.

a)

richtig

b)

falsch

3.

Bevor die Staatsanwaltschaft tätig werden kann, ist umfassend erst einmal die Polizei zuständig. Diese sind eigenverantwortlich tätig; erst nach Abschluss der Ermittlungen geben diese die Erkenntnisse weiter. Vorher ist die Staatsanwaltschaft nicht involviert.

a)

richtig

b)

falsch

4.

Kreuzen Sie an, was Haftgründe nach §§ 112, 112a StPO darstellen. (Mehrfachauswahl möglich.)

a)

Fluchtgefahr

b)

Bedunklungsgefahr

c)

Hohe Tatbeute

d)

Gefahr der Wiederholung

5.

Mit welchen Rechtsbehelfen kann gegen eine angeordnete Untersuchungshaft vorgegangen werden?

(Mehrfachauswahl möglich)

a)

sofortige Beschwerde

b)

Berufung

c)

Haftbeschwerde

d)

Haftprüfung

6.

Das Zwischenverfahren beginnt bei Gericht mit der Übersendung der Anklageschrift. Der Richter hat dann über die Zulassung dieser zur Verhandlung zu entscheiden.

a)

richtig

b)

falsch

7.

Die Ladungsfrist beträgt eine Woche. Dies bedeutet, dass z. B. am Dienstag spätestens zugestellt worden sein muss, wenn den Dienstag darauf die Hauptverhandlung stattfindet.

a)

richtig

b)

falsch

8.

Welche Rechtsfolgen können gegen einen Erwachsenen durch ein Gericht ausgesprochen werden?

(Mehrfachauswahl möglich)

a)

Freiheitsstrafe

b)

Maßnahmen der Besserung und Sicherung

c)

Zuchtmittel

d)

Geldstrafe

9.

Das Amtsgericht ist zuständig, wenn ...

(Mehrfachauswahl möglich)

a)

die Anklage auf Totschlag lautet.

b)

der Tatvorwurf fahrlässige Tötung lautet und sonst aber das LG/OLG nicht zuständig ist.

c)

eine höhere Freiheitsstrafe als vier Jahre nicht zu erwarten ist.

d)

eine höhere Freiheitsstrafe als fünf Jahre nicht zu erwarten ist.

10.

Legt ein Verurteilter gegen ein Urteil des Amtsgerichts Sprungrevision ein, ist welches Gericht zuständig?

a)

Oberlandesgericht

b)

Amtsgericht

c)

Landgericht

d)

Bayerisches Oberstes Landesgericht

11.

Bei einer eingelegten Berufung ...

(Mehrfachauswahl möglich)

a)

... führt das Berufungsgericht noch einmal eine komplette Beweisaufnahme durch.

b)

... führt das Berufungsgericht nicht noch einmal eine Beweisaufnahme durch.

c)

... überprüft das Berufungsgericht nur, ob rechtliche Fehler unterlaufen sind.

d)

... kann kein Geständnis mehr abgelegt werden.

12.

Bei einer eingelegten Revision ...

(Mehrfachauswahl möglich)

a)

... führt das Revisionsgericht noch einmal eine komplette Beweisaufnahme durch.

b)

... führt das Revisionsgericht nicht noch einmal eine Beweisaufnahme durch.

c)

... überprüft das Revisionsgericht nur, ob rechtliche Fehler unterlaufen sind.

d)

... ist immer der Bundesgerichtshof zuständig.

13.

Die Berufungs- und Revisionseinlegungsfrist beträgt:

a)

eine Woche

b)

zwei Wochen

c)

vier Wochen

d)

einen Monat

14.

Nebenklage kann nur ein von einer Tat Verletzter oder, bei Tod, dessen engen Angehörigen erheben.

a)

richtig

b)

falsch

15.

Zum Erlass eines Strafbefehls müssen unter anderem folgende Voraussetzungen vorliegen:

(Mehrfachauswahl möglich)

a)

muss sich um ein Verbrechen handeln

b)

"Täter" darf kein Jugendlicher sein

c)

es können nur Freiheitsstrafen hiermit ausgesprochen werden

d)

Strafrichter oder Schöffengericht muss zuständig sein

16.

Bis wann muss ein Einspruch spätestens eingehen, wenn ein Strafbefehl am Samstag, 6. April 2024 zugestellt wurde?

a)

Samstag, 20. April 2024

b)

Montag, 22. April 2024

c)

Freitag, 19. April 2024

d)

Montag, 15. April 2024

17.

Ein Jugendlicher ist man nach dem JGG bei folgender Altersspanne:

a)

13 bis 18 Jahre

b)

14 bis 17 Jahre

c)

14 bis 18 Jahre

d)

12 bis 17 Jahre

18.

Die Kleine Jugendkammer am Landgericht ist (nur) zuständig für ...

a)

Berufungen gegen Urteile des Jugendrichters und Jugendschöffengerichts.

b)

Berufungen gegen Urteile des Jugendrichters.

c)

Sprungrevisionen.

d)

erstinstanzliche Verfahren gegen Jugendliche.

19.

Wie werden die drei Überbegriffe bezeichnet, die die möglichen Sanktionen im Jugendrecht darstellen?

a)

Erziehungsmaßnahmen, Zuchtmittel, Jugendfreiheitsstrafe

b)

Erziehungsmaßregeln, Zuchtmaßnahmen, Freiheitsstrafe

c)

Erziehungsmaßnahmen, Fahrsanktionen, Maßregeln

d)

Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel, Jugendstrafe

20.

Ein Jugendlicher kann gegen ein Berufungsurteil keine Revision mehr einlegen.

a)

richtig

b)

falsch

21.

In einem Bußgeldverfahren stellt eine andere Behörde (nicht Gericht) einen Bußgeldbescheid aus und "kümmert" sich auch um diesen. Bei einem etwaigen Einspruch ist allerdings nur die Gerichtsbarkeit und nicht die Behörde selbst zuständig.

a)

richtig

b)

falsch

22.

Der Richter kann in einem Strafverfahren entscheiden, ob er eine Hauptverhandlung anberaumt oder ein schriftliches Vorverfahren durchführt.

a)

richtig

b)

falsch