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Schuldrecht BT_20240617

Total questions: 10

Worksheet time: 10mins

Name
Class
Date
1.

Wo ist der Mietvertrag im BGB geregelt?

a)

§§ 280 ff. BGB

b)

§§ 433 ff. BGB

c)

§§ 535 ff. BGB

d)

§§ 631 ff. BGB

2.

Was schuldet der Vermieter nach § 535 BGB?

a)

Gebrauchsüberlassung

b)

Gebrauchsüberlassung und Erhaltung

c)

Übergabe und Eigentumsverschaffung

d)

Gebrauchsüberlassung und Fruchtziehung

3.

Was ist kein Mangelrecht des Mieters?

a)

Mietminderung

b)

Schadensersatz

c)

Aufwendungsersatz

d)

Anfechtung

4.

Was passiert, wenn der Mieter einen Mangel nicht unverzüglich anzeigt?

a)

Nichts! Es gibt keine Mängelrüge.

b)

Der Mieter verliert seine Mängelrechte.

c)

Der Mieter ist zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

5.

Inwieweit sind Modernisierungsmaßnahmen im Mietrecht privilegiert?

a)

Gänzlicher Entfall des Minderungsrechts

b)

Entfall des Minderungsrechts für drei Monate

c)

Es gibt keine Privilegierung.

6.

Was passiert bei einem Wechsel der Vertragsparteien auf Seite des Vermieters?

a)

Die Mietverträge werden beendet: Kauf bricht Miete!

b)

Die Mietverträge bestehen fort: Kauf bricht nicht Miete!

7.

Welche prozentuale Grenze sieht die Kappungsgrenze vor?

a)

Die Miete darf sich innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 % erhöhen.

b)

Die Miete darf sich innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 30 % erhöhen.

c)

Die Miete darf sich innerhalb von zwei Jahren nicht um mehr als 20 % erhöhen.

d)

Die Miete darf sich innerhalb von zwei Jahren nicht um mehr als 30 % erhöhen.

8.

Welche Grenzen sind bei der Erhöhung der Hauptmiete neben der Kappungsgrenze zu beachten?

a)

Keine.

b)

Bei Wohnungsmietverträgen generell: Nur Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

9.

Wo ist der Pachtvertrag im BGB geregelt?

a)

§§ 535 ff. BGB

b)

§§ 581 ff. BGB

c)

§§ 635 ff. BGB

10.

Was schuldet der Verpächter?

a)

Fruchtziehung

b)

Erhaltung

c)

Gebrauchsüberlassung und Erhaltung

d)

Gebrauchsüberlassung und Fruchtziehung