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Berufsausbildungsvertrag, Rechte & Pflichten, Kündigung

Total questions: 18

Worksheet time: 14mins

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1.

Welche Bestandteile muss ein Ausbildungsvertrag nach § 11 BBiG zwingend enthalten?

a)

Sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung

b)

Kündigungs-regelungen

c)

Betriebliche Versorgungsleistungen, z. B. Zuschuss zur Fahrkarte oder Mittagessen

d)

Ausbildungs-maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte

e)

Informationen zur betrieblichen Gesundheitsförderung oder Sportangeboten

2.

Was sind typische gesetzliche Grundlagen, die im Ausbildungsvertrag zu berücksichtigen sind?

a)
  • Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

b)
  • Einkommensteuer-gesetz (EStG)

c)
  • Sozialgesetzbuch (SGB IX)

d)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

3.

Wie lange darf die Probezeit im Ausbildungsvertrag in Monaten maximal dauern?

a)

1

b)

2

c)

3

d)

4

e)

5

4.

Was gilt für die Kündigung während der Probezeit?

a)
  • Sie muss schriftlich erfolgen.

b)
  • Es ist ein Kündigungsgrund zu benennen.

c)
  • Es gibt keine Kündigungsfrist

d)
  • Sie ist nur mit Zustimmung der Kammer wirksam

5.

Wie kann ein Ausbildungsverhältnis enden?

a)

Durch einvernehmliche Auflösung (Aufhebungsvertrag)

b)
  • Ordentliche Kündigung durch den Auszubildenden und den Betrieb nach Bestehen der Probezeit

c)

Zeitablauf

d)

Betriebsstillegung

e)

außerordentlich

6.

Was gilt beim Aufhebungsvertrag zum Berufsausbildungsverhältnis?

a)
  • Genehmigung des Betriebsrats erforderlich

b)
  • Frist muss eingehalten werden

c)
  • Zustimmung des gesetzlichen Vertreters bei Minderjährigen

d)

Schriftform erforderlich

e)
  • Mitteilung an zuständige Kammer

7.

Was gilt generell bezüglich einer Kündigung des Ausbildungsverhältnisses?

a)

zweiseitiges Rechtsgeschäft

b)

einseitiges Rechtsgeschäft

c)

empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft

d)

Bedarf der Schriftform

8.

Welche Aussage trifft zur Kündigung des Ausbildungsverhältnisses nach der Probezeit zu?

a)
  • Dreiwöchige Kündigungsfrist bei Aufgabe der Ausbildung durch den Auszubildenden

b)

Fristlose Kündigung durch den Betrieb bei wichtigem Grund (mit sehr hohen Anforderungen)

c)
  • Ordentliche Kündigung durch den Betrieb ist nicht möglich

d)
  • Mündliche Kündigung ist zulässig

9.

Bei welcher Art von Kündigung des Ausbildungsverhältnisses ist in der Regel eine vorherige Abmahnung nötig?

a)
  • Personenbedingte Kündigung

b)

Aufhebungsvertrag

c)

Verhaltensbedingte Kündigung

d)
  • Betriebsbedingte Kündigung

10.

Was sind Beispiele für eine personenbedingte Kündigung?

a)

Wenn ein Auszubildender aufgrund fehlender fachlicher oder persönlicher Fähigkeiten die Ausbildung nicht erfolgreich absolvieren kann

b)

Mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen im Betrieb mit zweifacher Abmahnung.

c)

Eine langfristige oder dauerhafte Erkrankung, die es unmöglich macht, die Ausbildungsaufgaben zu erfüllen

d)

Betriebsstilllegung, ohne das der Auszubildende nach sorgfältiger Prüfung in andere Betriebsteile oder Unternehmen vermittelt werden kann

11.

Welche Gesetze regeln Urlaubsanspruch und Arbeitszeit im Ausbildungsverhältnis?

a)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

b)

Handelgesetzbuch (HGB)

c)
  • Berufsbildungs-gesetz (BBiG)

d)

Jugendarbeits-schutzgesetz (JArbSchG)

e)

Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

12.

Was beinhaltet die Geheimhaltungs- und Treuepflicht des Auszubildenden?

a)

Verschwiegenheit über Betriebsgeheimnisse

b)

Wahrung der Arbeitgeberinteressen

13.

Muss der Auszubildende nach bestandener Probezeit bei der ordentlichen Kündigung einen Kündigungsgrund angeben?

a)

ja

b)

nein

14.

Was sind Beispiele für verhaltensbedingte wichtige Gründe innerhalb der außerordentlichen Kündigung durch den Betrieb?

a)

Diebstahl

b)
  • Krankheit

c)

Mehrfaches unentschuldigtes Fehlen im Betrieb oder der Berufsschule mit mehrfacher Abmahnung

d)

Betriebsstilllegung

15.

Eine Pflicht des Betriebs, die die regelmäßige Zahlung der Ausbildungsvergütung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben an den Auszubildenden beschreibt.

(a)  

16.

Ein Gesetz, welches wichtige Regelungen hinsichtlich bspw. der Arbeitszeit oder der zu gewährenden Urlaubstage für minderjährige Auszubildende festlegt.

(a)  

17.

Gesetzliche Grundlage des Ausbildungsvertrags

(a)  

18.

Beiderseitige Auflösung des Ausbildungsverhältnisses in Einvernehmlichkeit zwischen Auszubildenden und Betrieb.

(a)