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WorksheetsDEKRA-Quiz KI Beauftragter
Total questions: 60
Worksheet time: 30mins
Welches Ziel verfolgt die EU-KI-Verordnung nach Art. 1?
Förderung von Innovation ohne regulatorische Einschränkungen
Schutz von Grundrechten und Sicherheit
Harmonisierung des Binnenmarkts für KI-Systeme
Vollständige Vereinheitlichung des Datenschutzrechts
Welche Aussage zum sachlichen Anwendungsbereich der EU-KI-VO ist korrekt?
Die Verordnung gilt ausschließlich für Hochrisiko-KI
Die Verordnung gilt für KI-Systeme, die in der EU in Verkehr gebracht oder genutzt werden
Die Verordnung gilt nur für öffentliche Stellen
Die Verordnung gilt nur für selbstlernende Systeme
Wann findet die EU-KI-Verordnung räumlich Anwendung?
Nur bei Anbietern mit Sitz in der EU
Auch bei Drittstaatenanbietern, wenn das KI-System in der EU genutzt wird
Nur bei Nutzung durch EU-Bürger
Nur bei Verarbeitung personenbezogener Daten
Welche Aussagen zur Begriffsdefinition eines „KI-Systems“ nach Art. 3 sind korrekt?
Ein KI-System muss zwingend selbstlernend sein
Ein KI-System kann Entscheidungsunterstützung leisten
Ein KI-System nutzt inferenzbasierte Verfahren
Ein KI-System ist jede Software mit Algorithmen
Welche Aussage zur Abgrenzung EU-KI-VO und DSGVO ist korrekt?
Die EU-KI-VO ersetzt die DSGVO vollständig
Die DSGVO gilt parallel zur EU-KI-VO
Die EU-KI-VO regelt primär KI-Risiken, nicht Datenschutz
Die DSGVO ist nur bei Hochrisiko-KI relevant
Welche Rollen werden in Art. 3 EU-KI-VO ausdrücklich definiert?
Anbieter
Betreiber
Nutzer
Auftragsverarbeiter
Welche KI-Praktiken sind nach Art. 5 EU-KI-VO grundsätzlich verboten?
KI-Systeme zur Manipulation menschlichen Verhaltens unter Ausnutzung von Schutzbedürftigkeit
KI-Systeme zur Bewertung der Kreditwürdigkeit natürlicher Personen
Social-Scoring-Systeme durch öffentliche Stellen
Chatbots im Kundenservice ohne Offenlegung
Wann liegt eine verbotene manipulative KI-Praxis im Sinne des Art. 5 vor?
Wenn KI gezielt Verhalten beeinflusst und dabei Schutzbedürftigkeit ausnutzt
Wenn KI Empfehlungen ausspricht
Wenn die Beeinflussung geeignet ist, erheblichen Schaden zu verursachen
Wenn Nutzer der KI widersprechen können
Welche Aussagen zu Social-Scoring-Systemen sind korrekt?
Social Scoring ist immer verboten, unabhängig vom Akteur
Social Scoring durch öffentliche Stellen ist verboten
Social Scoring durch private Unternehmen kann zulässig sein
Social Scoring ist nur bei Hochrisiko-KI relevant
Welche Aussagen zur Emotionserkennung nach Art. 5 sind korrekt?
Emotionserkennung am Arbeitsplatz ist grundsätzlich verboten
Emotionserkennung in Bildungseinrichtungen ist grundsätzlich verboten
Emotionserkennung im Kundenservice ist immer verboten
Emotionserkennung kann unter bestimmten Bedingungen zulässig sein
Welche Aussage zur Abgrenzung „verboten“ vs. „hochriskobehaftet“ ist korrekt?
Verbotene KI-Praktiken unterliegen zusätzlichen Pflichten
Verbotene KI-Praktiken dürfen nicht in Verkehr gebracht oder genutzt werden
Hochrisiko-KI ist ebenfalls grundsätzlich verboten
Hochrisiko-KI kann unter Einhaltung der Pflichten zulässig sein
Welche Aussagen zu Ausnahmen von Verboten nach Art. 5 sind korrekt?
Es gibt keine Ausnahmen für Social-Scoring-Systeme durch Behörden
Strafverfolgungsbehörden sind generell von Art. 5 ausgenommen
Bestimmte Anwendungen können bei gesetzlicher Grundlage zulässig sein
Technische Sicherheitsmaßnahmen ersetzen das Verbot
Wann wird ein KI-System nach Art. 6 EU-KI-VO als Hochrisiko-KI eingestuft?
Wenn es personenbezogene Daten verarbeitet
Wenn es in Anhang III gelistet ist
Wenn es sicherheitskritische Entscheidungen vorbereitet
Wenn es Open-Source-Software nutzt
Welche Aussagen zur Rolle der Zweckbestimmung bei Hochrisiko-KI sind korrekt?
Die Zweckbestimmung ist ausschlaggebend für die Risikoklassifizierung
Die Zweckbestimmung wird ausschließlich technisch festgelegt
Eine Zweckänderung kann die Hochrisiko-Einstufung auslösen
Die Zweckbestimmung ist rechtlich unbeachtlich
Welche Aussagen zu Anhang III der EU-KI-VO sind korrekt?
Anhang III enthält eine abschließende Liste von Hochrisiko-Anwendungen
Anhang III beschreibt ausschließlich verbotene KI-Systeme
Anhang III ordnet Anwendungsbereiche mit besonderem Risiko zu
Anhang III gilt nur für öffentliche Stellen
Welche Aussage zur Verarbeitung personenbezogener Daten ist korrekt?
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten führt automatisch zu Hochrisiko-KI
Personenbezogene Daten sind nur im Kontext der DSGVO relevant
Personenbezogene Daten können ein Risikofaktor sein, sind aber nicht allein ausschlaggebend
Personenbezogene Daten sind für die Risikoklassifizierung irrelevant
Wann kann ein Betreiber rechtlich zum Anbieter im Sinne der EU-KI-VO werden?
Bei rein organisatorischer Anpassung
Bei wesentlicher Zweckänderung
Bei eigenem Nachtraining des KI-Systems
Bei Nutzung gemäß Herstellerangaben
Welche Aussagen zur Zweckänderung sind korrekt?
Eine Zweckänderung ist immer unzulässig
Eine Zweckänderung kann neue Konformitätsbewertungspflichten auslösen
Eine Zweckänderung ist irrelevant, wenn das System technisch unverändert bleibt
Eine Zweckänderung kann die Risikoklassifizierung verändern
Welche Aussage zur Abgrenzung „hochriskobehaftet“ vs. „verboten“ ist korrekt?
Hochrisiko-KI ist grundsätzlich verboten
Hochrisiko-KI ist zulässig, wenn die gesetzlichen Pflichten eingehalten werden
Verbotene KI-Systeme unterliegen denselben Pflichten wie Hochrisiko-KI
Hochrisiko-KI darf ohne Konformitätsbewertung betrieben werden
Welche Aussagen zur Risikoklassifizierung nach Art. 6 sind korrekt?
Die technische Architektur entscheidet allein
Die Zweckbestimmung ist maßgeblich
Die Marketingbezeichnung ist relevant
Der konkrete Anwendungsfall ist zu berücksichtigen
Welche Aussage zur dynamischen Natur der Risikoklassifizierung ist korrekt?
Die Risikoklassifizierung ist einmalig beim Inverkehrbringen festzulegen
Änderungen im Nutzungskontext können die Klassifizierung beeinflussen
Die Klassifizierung endet mit der CE-Kennzeichnung
Die Klassifizierung ist unabhängig vom Lebenszyklus
Welche Aussagen zur Verantwortung bei Hochrisiko-KI sind korrekt?
Nur der Anbieter trägt Verantwortung
Anbieter und Betreiber tragen jeweils rollenspezifische Verantwortung
Verantwortung entfällt bei automatisierter Entscheidungsfindung
Der KI-Beauftragte übernimmt die rechtliche Verantwortung
Welche Elemente sind zwingender Bestandteil des Risikomanagements nach Art. 9?
Identifikation vorhersehbarer Risiken
Vollständiger Ausschluss aller Risiken
Bewertung von Restrisiken
Iterative Überprüfung und Aktualisierung
Welche Aussage zum Risikomanagement ist korrekt?
Risikomanagement ist einmalig vor Markteintritt durchzuführen
Risikomanagement ist ein kontinuierlicher Prozess
Risikomanagement entfällt bei Human Oversight
Risikomanagement ist rein technisch
Welche Anforderungen stellt Art. 10 an Daten und Datensätze?
Datensätze müssen relevant, repräsentativ und geeignet sein
Datensätze müssen vollständig biasfrei sein
Datensätze müssen zur Risikominderung beitragen
Datensätze dürfen ausschließlich aus der EU stammen
Welche Aussage zu Verzerrungen (Bias) nach Art. 10 ist korrekt?
Verzerrungen sind vollständig auszuschließen
Verzerrungen sind zu identifizieren und zu minimieren
Verzerrungen sind rechtlich unbeachtlich
Verzerrungen werden durch Transparenz ersetzt
Welche Aussagen zur technischen Dokumentation (Art. 11) sind korrekt?
Sie ermöglicht die Bewertung der Konformität
Sie ist nur für interne Entwicklungszwecke
Sie unterstützt Marktüberwachung
Sie ersetzt Human Oversight
Welche Aussage zur technischen Dokumentation ist korrekt?
Sie kann nach Markteintritt gelöscht werden
Sie muss aktuell gehalten werden
Sie ist nur für Betreiber relevant
Sie ist optional bei Open-Source
Welche Aussagen zur Protokollierung nach Art. 12 sind korrekt?
Protokollierung dient der Nachvollziehbarkeit
Protokollierung ist nur bei Vorfällen erforderlich
Protokollierung ermöglicht Ursachenanalyse
Protokollierung ersetzt Transparenz
Welche Aussage zur Protokollierung ist korrekt?
Sie ist rein freiwillig
Sie muss dem vorgesehenen Zweck angemessen sein
Sie ist identisch mit technischer Dokumentation
Sie entfällt bei Human Oversight
Welche Transparenzpflichten ergeben sich aus Art. 13?
Offenlegung des Quellcodes
Information über Systemgrenzen
Hinweise zur ordnungsgemäßen Nutzung
Veröffentlichung des Trainingsdatensatzes
Welche Aussage zur Transparenz ist korrekt?
Transparenz richtet sich nur an Endnutzer
Transparenz unterstützt die sichere Nutzung
Transparenz ist optional
Transparenz ersetzt Risikomanagement
Welche Aussagen zu Human Oversight nach Art. 14 sind korrekt?
Human Oversight kann organisatorisch umgesetzt werden
Human Oversight ersetzt andere Hochrisiko-Pflichten
Human Oversight muss wirksam und risikoadäquat sein
Human Oversight bedeutet zwingend manuelle Einzelentscheidung
Welche Aussage zu Human Oversight ist korrekt?
Es handelt sich um ein rein technisches Kontrollinstrument
Es dient der Prävention oder Minimierung von Risiken
Es entfällt bei hoher Genauigkeit
Es ist nur für Betreiber relevant
Welche Anforderungen ergeben sich aus Art. 15?
Genauigkeit
Robustheit
Cybersicherheit
Datenschutzkonformität
Welche Aussage zur Genauigkeit ist korrekt?
Maximale Genauigkeit ist immer erforderlich
Genauigkeit muss dem Zweck und Risiko angemessen sein
Genauigkeit ist rechtlich irrelevant
Genauigkeit entfällt bei Transparenz
Welche Aussage zur Robustheit ist korrekt?
Robustheit bezieht sich nur auf Cyberangriffe
Robustheit umfasst Fehlertoleranz
Robustheit ersetzt Datengovernance
Robustheit ist optional
Welche Aussage zur Cybersicherheit ist korrekt?
Cybersicherheit ist nur bei vernetzten Systemen relevant
Cybersicherheit ist Bestandteil der Hochrisiko-Pflichten
Cybersicherheit wird ausschließlich durch DSGVO geregelt
Cybersicherheit ist freiwillig
Wann ist für ein Hochrisiko-KI-System eine Konformitätsbewertung erforderlich?
Vor dem erstmaligen Inverkehrbringen
Bei jeder Nutzung durch einen Betreiber
Bei wesentlicher Zweckänderung
Nur nach Aufforderung durch eine Behörde
Welche Aussagen zur Konformitätsbewertung nach Art. 43 sind korrekt?
Sie ist Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung
Sie kann durch den Betreiber ersetzt werden
Sie erfolgt nach festgelegten Verfahren
Sie entfällt bei Open-Source-KI
Welche Aussage zur CE-Kennzeichnung ist korrekt?
Sie bestätigt die Einhaltung der EU-KI-VO
Sie beendet alle weiteren Pflichten des Anbieters
Sie ist Voraussetzung für den Marktzugang
Sie ersetzt die Marktüberwachung
Welche Aussagen zum Post-Market-Monitoring (Art. 61) sind korrekt?
Post-Market-Monitoring ist ein kontinuierlicher Prozess
Post-Market-Monitoring ist Aufgabe der Marktüberwachung
Post-Market-Monitoring dient der Identifikation neuer Risiken
Post-Market-Monitoring erfolgt nur bei Schadensfällen
Welche Aussage zur Verantwortung für Post-Market-Monitoring ist korrekt?
Sie liegt beim Betreiber
Sie liegt beim Anbieter
Sie liegt bei der zuständigen Behörde
Sie liegt beim KI-Beauftragten
Welche Ereignisse sind nach Art. 72 meldepflichtig?
Schwerwiegende Vorfälle
Grundrechtsverletzungen
Geringfügige Performanceabweichungen
Rein technische Fehler ohne Risiko
Welche Aussagen zur Marktüberwachung sind korrekt?
Marktüberwachung wird durch staatliche Behörden durchgeführt
Marktüberwachung ersetzt das Post-Market-Monitoring
Marktüberwachung kann Maßnahmen bis hin zur Nutzungsuntersagung anordnen
Marktüberwachung erfolgt ausschließlich reaktiv
Welche Aussage zur Zusammenarbeit mit Marktüberwachungsbehörden ist korrekt?
Anbieter müssen relevante Informationen bereitstellen
Anbieter dürfen die Zusammenarbeit verweigern
Betreiber haben keinerlei Mitwirkungspflichten
Zusammenarbeit ist freiwillig
Welche Aussage zur Dokumentation im Kontext der Marktüberwachung ist korrekt?
Dokumentation dient als Nachweis der Konformität
Dokumentation ist nur intern relevant
Dokumentation unterstützt behördliche Prüfungen
Dokumentation ersetzt Konformitätsbewertung
Welche Aussage zur Lebenszyklus-Verantwortung ist korrekt?
Pflichten enden mit der CE-Kennzeichnung
Pflichten gelten über den gesamten Lebenszyklus des KI-Systems
Pflichten gelten nur bis zum Inverkehrbringen
Pflichten gelten nur bei Hochrisiko-KI während der Entwicklung
Welche KI-Systeme unterliegen Transparenzpflichten nach Art. 50 EU-KI-VO?
Chatbots, die mit natürlichen Personen interagieren
Hochrisiko-KI-Systeme
KI-Systeme zur Emotionserkennung
KI-Systeme zur Kreditwürdigkeitsprüfung
Welche Aussage zu Transparenzpflichten nach Art. 50 ist korrekt?
Betroffene müssen darüber informiert werden, dass sie mit KI interagieren
Der vollständige Quellcode muss offengelegt werden
Transparenzpflichten gelten unabhängig vom Risikoniveau
Transparenz ersetzt Pflichten nach Art. 9–15
Welche Aussagen zur Emotionserkennung außerhalb von Art. 5 sind korrekt?
Emotionserkennung ist immer verboten
Emotionserkennung kann Transparenzpflichten auslösen
Emotionserkennung kann zulässig sein, wenn sie nicht unter Art. 5 fällt
Emotionserkennung ist stets Hochrisiko-KI
Welche Aussage zu General Purpose AI (GPAI) ist korrekt?
GPAI ist immer Hochrisiko-KI
GPAI ist durch einen breiten Verwendungszweck gekennzeichnet
GPAI ist nur für Forschung zulässig
GPAI unterliegt grundsätzlich keinem regulatorischen Rahmen
Welche Aussagen zu GPAI mit systemischem Risiko sind korrekt?
Systemisches Risiko bezieht sich auf potenzielle weitreichende Auswirkungen
Systemisches Risiko ist identisch mit Hochrisiko-KI
Anbieter müssen zusätzliche Risikominderungsmaßnahmen umsetzen
Betreiber übernehmen die Modellverantwortung
Welche Aussage zur Abgrenzung Art. 50 und Hochrisiko-KI ist korrekt?
Art. 50 ersetzt die Hochrisiko-Regelungen
Art. 50 betrifft Transparenzpflichten unabhängig von Hochrisiko
Art. 50 gilt nur für verbotene KI-Systeme
Art. 50 regelt ausschließlich GPAI
Welche Aufgaben gehören typischerweise zur Rolle des KI-Beauftragten nach DEKRA-Verständnis?
Koordination von Governance-, Risiko- und Compliance-Prozessen
Übernahme der rechtlichen Haftung für KI-Systeme
Schnittstelle zwischen Management, Fachabteilungen und Recht
Durchführung der Konformitätsbewertung als verantwortliche Stelle
Welche Aussage zur Entscheidungsbefugnis des KI-Beauftragten ist korrekt?
Der KI-Beauftragte trifft operative Einsatzentscheidungen
Der KI-Beauftragte hat keine formale Entscheidungsmacht
Der KI-Beauftragte ersetzt die Geschäftsführung
Der KI-Beauftragte genehmigt KI-Systeme rechtlich verbindlich
Welche Aussagen zur Governance von KI-Systemen sind korrekt?
Governance ist ein einmaliger Vorgang
Governance umfasst organisatorische, technische und rechtliche Maßnahmen
Governance dient der Sicherstellung der EU-KI-VO-Konformität
Governance ist ausschließlich Aufgabe der IT
Welche Rolle spielt der KI-Beauftragte im Kontext von Audits und Prüfungen?
Er fungiert als koordinierende Schnittstelle
Er ersetzt die Marktüberwachungsbehörde
Er unterstützt die Bereitstellung relevanter Nachweise
Er trägt die rechtliche Verantwortung für Audit-Ergebnisse
Welche Aussagen zu Schulungen und Sensibilisierung sind korrekt?
Schulungen sind Teil wirksamer Governance-Strukturen
Schulungen ersetzen technische Schutzmaßnahmen
Schulungen unterstützen die ordnungsgemäße Nutzung von KI
Schulungen sind nur für Entwickler relevant
Welche Aussage zur Abgrenzung der Rolle des KI‑Beauftragten ist korrekt?
Der KI‑Beauftragte ist Anbieter im Sinne der EU‑KI‑VO
Der KI‑Beauftragte übernimmt Betreiberpflichten
Der KI‑Beauftragte hat eine koordinierende und beratende Funktion
Der KI‑Beauftragte ist haftungsrechtlich verantwortlich
