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Küsnacht, SIA 118

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Küsnacht, SIA 118
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1.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

20 sec • 1 pt

Soweit es angezeigt ist, hält der Bauherr auf seine Kosten den Bestand und Zustand fremder Sachen (...), die im möglichen Einflussbereich der Arbeiten liegen, noch vor deren Beginn zur Beweissicherung fest.

SIA-118-Bestimmung

Keine SIA-118-Bestimmung

2.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

20 sec • 1 pt

Die Mehrwertsteuer ist bei allen Preisangeboten offen auszuweisen. Erfolgt dies nicht, so gilt die Mehrwertsteuer als in das Angebot eingerechnet.

SIA-118-Bestimmung

Keine SIA-118-Bestimmung

3.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

20 sec • 1 pt

Der Unternehmer hat die ihm übergebenen Pläne, den von ihm zu bearbeitenden Baugrund und die bestehende Bausubstanz nur dann zu prüfen, wenn der Bauherr weder durch eine Bauleitung vertreten noch selbst sachverständig, noch durch einen beigezogenen Sachverständigen beraten ist.

SIA-118-Bestimmung

Keine SIA-118-Bestimmung

4.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

20 sec • 1 pt

Der Anspruch auf Vergütung verjährt fünf Jahre nach Abnahme des Werkes oder Werkteils.

SIA-118-Bestimmung

Keine SIA-118-Bestimmung

5.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

20 sec • 1 pt

Leidet das Werk an so erheblichen Mängeln oder weicht es sonst so sehr vom Vertrage ab, dass es für den Besteller unbrauchbar ist oder dass ihm die Annahme billigerweise nicht zugemutet werden kann, so darf er diese verweigern und bei Verschulden des Unternehmers Schadenersatz fordern.

SIA-118-Bestimmung

Keine SIA-118-Bestimmung

6.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

30 sec • 1 pt

Der Unternehmer versichert die Risiken seiner zivilrechtlichen Haftung gegenüber Dritten.

SIA-118-Bestimmung

Keine SIA-118-Bestimmung

7.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

20 sec • 1 pt

Die Unternehmung ist nicht berechtigt, Forderungen aus Baustellenbehinderungen irgendwelcher Art geltend zu machen, wenn sie eine solche Baustellenbehinderung nicht sofort auf der Baustelle schriftlich bei der Bauleitung zuhanden der Bauherrschaft moniert, begründet und dokumentiert.

SIA-118-Bestimmung

Keine SIA-118-Bestimmung

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