
EP290 - Abschluss Geschäftsfähigkeit
Authored by Saskia Biesinger
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12 questions
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1.
MULTIPLE CHOICE QUESTION
30 sec • 1 pt
Rechtsfähigkeit bedeutet,
die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
die Fähigkeit, Träger von Rechten zu sein.
die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbstständig vollwirksam zu tätigen.
die Fähigkeit, Träger von Pflichten zu sein.
2.
MULTIPLE CHOICE QUESTION
30 sec • 1 pt
Geschäftsfähigkeit bedeutet,
die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
die Fähigkeit, Träger von Rechten zu sein.
die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbstständig vollwirksam zu tätigen.
die Fähigkeit, Träger von Pflichten zu sein.
3.
MULTIPLE CHOICE QUESTION
30 sec • 1 pt
Auch Kinder und Jugendliche haben heute regelmäßig Zugriff auf das Internet. Da Online-Händler das Alter ihrer Kund*innen für gewöhnlich nicht überprüfen, können diese leicht auch ohne Erlaubnis der Eltern online einkaufen.
Doch im Internet gelten die Regeln über die Geschäftsfähigkeit genauso wie im stationären Handel.
Aufgrund dessen herrschen die Regeln über die Geschäftsfähigkeit im Online-Handel nicht.
4.
MULTIPLE CHOICE QUESTION
30 sec • 1 pt
Kinder ab sieben Jahren und Jugendliche können ohne Zustimmung der Eltern lediglich im Rahmen der freien Verwendung des Taschengeldes etwas kaufen.
Dies ist in §110 des BGB "Taschengeldparagraph" geregelt.
Dies ist nur ab der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.
5.
MULTIPLE CHOICE QUESTION
45 sec • 1 pt
Im Rahmen des "Taschengeldparagraphen" (§110 BGB) dürfen Kindern ohne Einwilligung der Eltern etwas kaufen, wenn die Ware sofort vom Taschengeld bezahlt werden kann. Bei Bestellungen im Internet wird die Rechnung jedoch meist hinterher bezahlt.
Daher müssen die Eltern bei Internet-Käufen entweder zuvor einwilligen oder das Geschäft nachträglich genehmigen. Erteilen Sie keine Genehmigung, ist der Kaufvertrag unwirksam.
Bestellungen im Internet sind erst bei voll geschäftsfähigen möglich.
6.
MULTIPLE CHOICE QUESTION
30 sec • 1 pt
Der "Taschengeldparagraph" (§110 BGB) gilt grundsätzlich nur für ....
Barkäufe
Onlinekäufe
Ratenkäufe
7.
MULTIPLE SELECT QUESTION
45 sec • 1 pt
Ein beschränkt Geschäftsfähiger kann ohne die Zustimmung seiner Eltern keinen Handyvertrag mit monatlicher Grundgebühr oder Ähnliches abschließen. Auch dann nicht, wenn die monatliche Grundgebühr mit dem Taschengeld zu bezahlen wäre.
Korrekt, dies wird nicht nur den "Taschengeldparagraph" (§110 BGB) abgedeckt.
Falsch, dies würde vom "Taschengeldparagraph" (§110 BGB) abgedeckt werden.
Dadurch das Kinder und Jugendliche keine Verträge und Abos abschließen dürfen, will man verhindern, dass sich diese schon in jungen Jahren verschulden.
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