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Wiederholungsfragen

Authored by Ramon Spiegel

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1.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

1 min • 1 pt

Nach Einlangen der Klage erkennt die Richterin am HG Wien, dass das Verfahren in den Anwendungsbereich der EuGVVO fällt, jedoch ein anderes Gericht nach Art 24 EuGVVO international zwangszuständig ist. Wie hat sie vorzugehen?

Sie hat zu verfügen, die Klage an den Beklagten zuzustellen und abzuwarten, ob er sich gem Art 26 EuGVVO rügelos auf das Verfahren einlässt.

Sie hat die Klage zurückzuweisen.

Sie hat zu prüfen, ob eine Gerichtsstandsvereinbarung nach Art 25 EuGVVO vorliegt.

2.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

1 min • 1 pt

Welche Aussage ist korrekt?

Die örtliche Zuständigkeit verteilt die Rechtsstreitigkeiten unter die verschiedenen Gerichtstypen erster Instanz.

Die sachliche Zuständigkeit verteilt die Rechtsstreitigkeiten unter die verschiedenen Gerichtstypen erster Instanz.

3.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

1 min • 1 pt

Adam klagt Bert und macht in der Klage gleich mehrere Ansprüche geltend. Sind diese Ansprüche für die Berechnung des Streitwerts (§ 55 JN) zusammenzurechnen?

Ja, immer.

Ja, sofern sie in einem tatsächlichen oder rechtlichen Zusammenhang stehen.

Nein, weil keine materielle Streitgenossenschaft vorliegt.

Ja, weil sie in derselben Klage geltend gemacht werden.

4.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

1 min • 1 pt

Welche Form sieht die JN für Gerichtsstandsvereinbarungen vor?

Schriftlichkeit oder alternativ Mündlichkeit

Schriftlichkeit oder alternativ eine Form, die den Gepflogenheiten zwischen den Parteien entspricht

Die Vereinbarung muss (im Bestreitungsfall) urkundlich nachgewiesen werden.

5.

MULTIPLE CHOICE QUESTION

1 min • 1 pt

Welche Aussage(n) ist (sind) korrekt? Die Heilung der sachlichen/örtlichen Unzuständigkeit...

...tritt frühestens mit Rechtskraft des Urteils ein.

...richtet sich danach, ob es sich um eine prorogable oder unprorogable Unzuständigkeit handelt.

...richtet sich danach, ob es sich um eine Eigenzuständigkeit oder eine Wertzuständigkeit handelt.

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