A hat wiederholt im Geschäft des C „für B“ Schmuck gekauft. B hat zwar A nicht ausdrücklich dazu bevollmächtigt, die Rechnungen des C aber immer bezahlt. Bei einem erneuten Schmuckkauf durch A „für B“ darf C darauf vertrauen, dass B die A bevollmächtigt hat.
Was für eine Vollmacht liegt vor?