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Handlungsfeld 5: Personal (HöHa)

Total questions: 15

Worksheet time: 8mins

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Class
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1.

Voteile des Auflösungsvertrags gegenüber der Kündigung aus Sicht des Arbeitgebers?

a)

Kündigungsschutz muss nicht beachtet werden

b)

Kündigungsfristen müssen nicht beachtet werden

c)

Keine Gefahr der Kündigungsschutzklage

d)

Hohe Abfindungen müssen gezahlt werden

2.

Außerordentliche Kündigungsgründe sind....

a)

schweres Mobbing, sexuelle Belästigung, Diebstahl, Betrug

b)

häufiges zu spät kommen, viele Krankheitstage

c)

schlechte Arbeitsleistung, Schließung einer Filiale

3.

Vorteile der dualen Ausbildung für den ARBEITGEBER:

a)

positives Image

b)

Sicherung von qualifiziertem Nachwuchs

c)

Einsparung von Einarbeitungskosten bei Übernahme

d)

günstige Arbeitskräfte

e)

Bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt

4.

Eine Kündigung ist sozial ungerechtfertigt, wenn....

a)

der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin in einem anderen Bereich eingesetzt werden kann.

b)

der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin durch Weiterbildung weiterbeschäftigt werden könnte.

c)

der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin während der Arbeitszeit zum wiederholten Mal Drogen konsumiert und sich und andere damit gefährdet.

d)

der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin Betriebsgeheiminsse an ein Konkurrenzunternehmen weitergegeben hat.

5.

Vorteile der internenen Personalbesetzung sind:

a)

Fehlbesetzungen werden vermieden

b)

keine Betriebsblindheit

c)

Einarbeitungskosten werden gespart

d)

große Bewerberauswahl

e)

Motivation der eigenen Mitarbeiter

6.

Vorteile der externen Personalbesetzung sind:

a)

keine Betriebsblindheit

b)

Geringere Kosten der Personalsuche

c)

Kein Konkurrenzkampf unter den Mitarbeitern

d)

keine Akzeptanzprobleme von neuem Vorgesetzten

e)

Hohe Motivation der eigenen Mitarbeiter

7.

Möglichkeiten der externen Personalbeschaffung:

a)

Arbeitsvermittlung

b)

Internet

c)

Stellenanzeige auf der eigenen Homepage

d)

Stellenanzeige in Zeitung

e)

innerbetriebliche Stellenanzeige

8.

Möglichkeiten der internen Personalbesetzung:

a)

interne Stellenausschreibung am schwarzen Brett

b)

Versetzung

c)

Fort- und Weiterbildung

d)

Stellenanzeige auf eigener Homepage

e)

Arbeitsvermittlung

9.

Der qualitative Personalbedarf beschreibt...

a)

die Menge an Personal, die benötigt wird.

b)

die Kompetenzen/Qualifikation bzw. das Können des Personals, das benötigt werden.

c)

die Menge an Auszubildenden, die für das nächste Jahr geplant sind.

10.

Pflichten des Arbeitnehmers sind

a)

Annahme der Lohn- bzw. Gehaltszahlungen

b)

Verschwiegenheitspflicht

c)

Befolgung von Arbeitsanweisungen

d)

Keine Rufschädigung des Arbeitgebers

e)

Fürsorgepflicht

11.

Pflichten des Arbeitgebers

a)

Fürsorgepflicht

b)

Zahlung von Lohn- bzw. Gehalt

c)

Gewährung von Erholungsurlaub

d)

Befolgung von Arbeitsanweisungen

e)

Freistellung für private Feiern wie Jubiläen, Hochzeit etc.

12.

Pflichten des Ausbilders während der Dualen Berufsausbildung:

a)

Bereitstellung von fachlich und persönlich geeigneten Ausbildern

b)

Freistellung für den Besuch der Berufsschule

c)

Freistellung des Azubis für Arztbesuche, Führerscheinprüfung etc.

d)

Regelmäßige und Pünktliche Zahlung der Ausbildungsvergütung

e)

Übernahme der Kosten für die Schulbücher

13.

Pflichten des Auszubildenden...

a)

Berichtsheft führen

b)

Bemühung, das Ausbildungsziel zu erreichen, d.h. auch Hausaufgaben erledigen, lernen für Klassenarbeiten etc.

c)

Schweigepflicht über betriebsinterne Daten

d)

Gehorsamspflicht, d.h. den Anweisungen des Ausbilders folgen

14.

Gründe für eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber sind:

a)

Mitarbeiter kommt zwei Mal hintereinander zu spät

b)

Arbeitsverweigerung

c)

schweres Mobbing gegen andere Mitarbeiter

d)

sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

e)

Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit ("blau machen")

15.

Gründe für eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer sind:

a)

Häufiges kopieren und Kaffee kochen

b)

Wiederholte Langeweile am Arbeitsplatz

c)

Verweigerung der Lohnzahlung

d)

Aufforderung zu ständigem und erheblichem Überschreiten der Höchstarbeitszeiten

e)

keine Freistellung für Geburtstage, Hochzeiten etc.