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Arbeitsrecht BR

Total questions: 10

Worksheet time: 6mins

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1.

Die Einigungsstelle besteht aus:

a)

einer geraden Anzahl an Beisitzern

b)

einer ungeraden Anzahl an Beisitzern

c)

zur Hälfte aus Vertretern von BR und AG

d)

einer geraden Anzahl unter Vorsitz eines Richters

2.

Ab wie vielen Mitarbeitern ist ein Wirtschaftsausschuss zu gründen?

a)

50

b)

100

c)

200

d)

250

3.

Der Sozialplan ist ...

a)

eine Betriebsvereinbarung

b)

eine freiwillige Leistung des Unternehmens

c)

durch den BR erzwingbar

d)

eine außerbetriebliche Vereinbarung

4.

Beteiligungsrecht des BR I.:

a)

bei Personalplanung:

Vetorecht

b)

bei Personalplanung: Zustimmungsrecht

c)

bei Personalplanung: Inforecht

5.

Beteiligungsrecht BR II.:

a)

Beurteilungsgrundsätze:

Zustimmungsrecht

b)

Beurteilungsgrundsätze:

Vetorecht

c)

Beurteilungsgrundsätze:

Mitbestimmungsrecht

6.

Beteiligungsrecht BR III.:

a)

Berufsbildung:

Mitbestimmungsrecht

b)

Berufsbildung:

Vetorecht

c)

Berufsbildung:

Inforecht

7.

Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind, ...

a)

können nicht Teil einer Betriebsvereinbarung sein

b)

werden durch Betriebsvereinbarungen außer Kraft gesetzt

8.

Was sind die Funktionen des Tarifvertrages?

a)

Schutzfunktion

Ordnungsfunktion

Friedensfunktion

Aufteilungsfunktion

b)

Schlichtungsfunktion

Orientierungsfunktion

Friedensfunktion

Autonomiefunktion

c)

Regelungsfunktion

Grundsatzfunktion

Einigungsfunktion

Vereinbarungsfunktion

d)

Verhältnismäßigkeitsfunktion

Klärungsfunktion

Schadensregulierungsfunktion

Bestimmungsfunktion

9.

Arbeitgeber A ist Mitglied einer AG-Vereinigung A+

Gewerkschaft B hat einen Tarifvertrag mit A+ abgeschlossen.

Wann hat ein AN Recht auf tarifliche Leistungen?

a)

Wenn er Mitglied bei Gewerkschaft B ist.

b)

Wenn er einen Arbeitsvertrag mit A hat.

c)

Wenn im Arbeitsvertrag Bezug auf den Tarifvertrag genommen wird.

10.

Streikbruchprämien sind ...

a)

zulässig

b)

unzulässig