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WorksheetsFragen zur Realisierung von Sparkonten
Total questions: 61
Worksheet time: 2hrs 53mins
Was versteht man unter Realisierung?
Was muss bei der Berechtigung zur Kontolöschung erfüllt werden?
Wie erfolgt die Realisierung eines Online-Sparkontos?
Was passiert mit dem Spareinlagenvertrag bei Behebung des gesamten Guthabens vom Sparbuch?
Was ist ein Scheinrealisat?
Was muss bei Einlagen kleiner € 15.000,00 überprüft werden?
Was passiert nach Verstreichen von 7 Kalendertagen?
Was versteht man unter Realisierung?
Was muss der Kunde bei der Realisierung vorlegen?
Einen gültigen Lichtbildausweis
Eine Kopie des Sparbuchs
Ein Formular zur Kontolöschung
Wie erfolgt die Abwicklung der Realisierung?
Durch persönliche Abholung des Guthabens
Mittels des Formulars „Einzug und Quittung einer Sparurkunde“
Durch eine telefonische Anfrage
Was ist die Besonderheit des Formulars zur Realisierung?
Es hat eine 4-fache Ausführung
Es muss nur einmal ausgefüllt werden
Es ist nur für Online-Konten gültig
Was muss bei der Realisierung beachtet werden?
Entgelte dürfen nur verrechnet werden, wenn sie im Vertrag vereinbart sind
Der Kunde muss persönlich zur Bank gehen
Die Zinsen sind nicht relevant
Es ist nicht möglich, die Auflösung eines Online Sparkontos im Electronic Banking vorzunehmen. Wer muss die Realisierung des Online Sparkontos veranlassen?
Der Kontoinhaber
Die Raiffeisenbank
Der Geldwäschebeauftragte
Was passiert mit dem Online Sparkonto, wenn es bei einem Abschluss kein Guthaben aufweist?
Es wird automatisch aufgelöst.
Es bleibt bestehen.
Es wird in ein Sparbuch umgewandelt.
Was gilt bei Behebung des gesamten Guthabens vom Sparbuch?
Der Spareinlagenvertrag wird aufgelöst.
Das Guthaben bleibt bestehen.
Es gibt keine Auswirkungen.
Was muss in der Sparurkunde eingetragen werden?
Die Habenzinsen abzgl. der Vorschusszinsen
Die Kontoinformationen
Die Adresse des Kontoinhabers
Was passiert, wenn die Buchgebühr im Sparbuch nicht vermerkt ist?
Die Verrechnung der Buchgebühr ist nicht zulässig.
Die Buchgebühr wird automatisch abgezogen.
Es gibt keine Buchgebühr.
Was muss bei einem Scheinrealisat ermittelt werden?
Die erforderlichen Daten für die Realisierung
Die Kontoinformationen
Die Adresse des Kontoinhabers
Was muss bei Einlagen ab € 15.000,00 überprüft werden?
Die erforderlichen Kundendaten
Die Kontoinformationen
Die Adresse des Kontoinhabers
Was passiert nach Verstreichen von 7 Kalendertagen?
Das Konto kann realisiert werden.
Es gibt keine Auswirkungen.
Das Konto wird automatisch aufgelöst.
Was geschieht mit der Fremdbank-Sparurkunde des Kunden?
Sie wird zur Auftraggeberbank geschickt.
Sie bleibt beim Kunden.
Sie wird automatisch aufgelöst.
Herr Maier besitzt ein täglich fälliges Sparbuch bei der Bawag mit einem Guthaben von € 10.000,00. Da Herr Maier vor kurzem umgezogen ist, möchte er sein Guthaben zukünftig bei Raiffeisen veranlagen. Was muss er tun, um sein Geld von der Bawag anzufordern?
Er muss persönlich zur Bawag gehen.
Er muss die Raiffeisenbank beauftragen.
Er muss ein Formular ausfüllen.
Er muss einen Lichtbildausweis vorlegen.
Welche Seiten des Formulars „Einzug und Quittung einer Sparurkunde“ müssen an die Ausgabestelle weitergeleitet werden?
Seite 1 + 3
Seite 2
Seite 4
Seite 5
Was muss der Kunde für sämtliche Sparbücher vorlegen?
Einen gültigen Lichtbildausweis
Eine Kopie des Sparbuchs
Ein Formular
Eine Vollmacht
Was wird empfohlen, um sämtliche Schriftstücke zu verschicken?
Per Einschreiben
Per Koffertransport
Per E-Mail
Per Fax
Was muss bei Vollmachten und Schenkungen immer beachtet werden?
Telefonische Rücksprache mit dem Vollmachtgeber
Ein schriftlicher Nachweis
Eine persönliche Anwesenheit des Schenkenden
Eine notarielle Beglaubigung
Was ist erforderlich, um die Identifizierung des Kunden bei Einzahlungen ab € 15.000 zu dokumentieren?
Ein gültiger Lichtbildausweis
Ein Nachweis über die Herkunft des Geldes
Eine telefonische Rückfrage beim Kunden
Was muss bei Einzahlungen ab € 50.000 zusätzlich dokumentiert werden?
Die Identität des Einzahlers
Die Herkunft des Geldes
Die Kontonummer des Kunden
Was ist bei der Einzahlung auf Onlinesparkonten idealerweise zu beachten?
Einzahlungen sollten vom Kunden selbst vorgenommen werden
Einzahlungen sollten immer in bar erfolgen
Einzahlungen müssen von einem Dritten durchgeführt werden
Was ist bei legitimierten Sparbüchern im Identifikationssegment nicht verfügbar?
Die Auswahl 'B=Bote'
Die Auswahl '6=identifiziert'
Die Auswahl '1=legitimiert'
Was muss bei der Prüfung der Identität des Buchvorlegers beachtet werden?
Idealerweise werden Einzahlungen im Überweisungsweg über Electronic Banking vom Kunden selbst vorgenommen.
Einzahlungen können laut Bedingungen durch Kontoinhaber auch bar am Schalter erfolgen.
Einzahlungen in bar sind an der Kassa durch den gesetzlichen Vertreter oder am Cash-Recycler oder Münzeinzahler mittels der „Sumsi-Karre“ möglich.
Eine Überprüfung der Unterschriftsprobe ist erforderlich.
Die Einzahlung ist in der Sparurkunde zu dokumentieren.
Bei einer elektronischen Quittierung ist eine Paraphe im Sparbuch nicht erforderlich.
Bei legitimierten Sparbüchern ist eine Überprüfung der Unterschriftsprobe erforderlich.
Der Kunde muss folgende Empfängerdaten wissen: IBAN des Empfängers, Kontobezeichnung des Sparbuches.
Bei der Bearbeitung ist die Abwicklungsrichtlinie der Raiffeisenbank zu beachten.
Es sind die gesetzlichen Bestimmungen und Abwicklungsvorgaben einzuhalten.
Die Legitimationsdaten sind festzuhalten.
Bei Verfügungen im Zuge von gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Zwangsvollstreckungen wird das Losungswort oder die Unterschrift durch einen rechtskräftigen Gerichtsbeschluss bzw. vollstreckbaren Bescheid ersetzt.
Die Auszahlung muss vom berechtigten Kunden mit seiner Unterschrift quittiert werden.
Auszahlungen von Sumsi Konten sind an der Kassa ausschließlich an einen gesetzlichen Vertreter gestattet.
Auszahlungen von Sumsi Konten sind an der Kassa ausschließlich an einen gesetzlichen Vertreter gestattet, eine Behebung im SB-Bereich ist nicht möglich. Was ist erforderlich für die Auszahlung?
Gesetzlicher Vertreter
Identifikation
Unterschriftsprobe
Behebungen sind erst nach Identifizierung der Sparurkunde möglich. Was muss bei anonymen Sparbüchern mit einem Saldo größer gleich € 15.000,00 erfolgen?
Meldung ans BKA
Identifikation des Verfügers
Vorlage der Sparurkunde
Ist der Verfüger nicht die letztidentifizierte Person, was muss dann festgehalten werden?
Grund der Weitergabe
Identität des Verfügers
Berechtigung
Was ist erforderlich, wenn bei identifizierten Sparbüchern der Guthabenstand € 15.000,00 oder Euro-Gegenwert ausschließlich auf Grund von Zinsgutschriften erreicht wurde?
Nennung des Losungswortes
Identifikation des Verfügers
Schriftliche Nachweise
Was muss bei Auszahlungen von Großbetragssparbüchern an jemand anderen als den identifizierten Kunden hereingenommen werden?
Berechtigung in schriftlicher Form
Identifikation des Verfügers
Vorlage der Sparurkunde
Was erfordert eine eventuelle Kontrolle des Losungswortes?
Freigabe mittels 4-Augen-Prinzip
Identifikation des Verfügers
Vorlage der Legitimation
Kann der Kunde das Losungswort nicht angeben, ist die Geschäftsleitung oder eine seitens der Geschäftsleitung betraute Person zur weiteren Beratung beizuziehen.
Fällt dem Kunden das Losungswort nicht mehr ein, so hat dieser die Bank vor Gericht auf Auszahlung der Spareinlage zu klagen (Feststellungsklage).
Verfügungen ohne Losungswort sind von einer Sparurkunde lediglich durch einen Erben möglich, der diese im Zuge einer Verlassenschaft erworben hat (Einantwortungsbeschluss).
Das Losungswort wird durch einen rechtskräftigen Gerichtsbeschluss bzw. vollstreckbaren Bescheid ersetzt (gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Zwangsvollstreckung).
Eine Behebung kann nur durch im Sparkontovertrag angeführte, berechtigte Personen erfolgen!
Behebungen durch Dritte sind nur mittels Spezialvollmacht des Kontoinhabers möglich.
Die Auszahlung erfolgt in „SMART Schalter“ unter dem Menüpunkt „Spar aus“.
Bei einer Sparauszahlung muss der verbleibende Saldo min. € 5,00 betragen, ansonsten wäre ein Spar-Realisat erforderlich.
Alle bestehenden Sparbücher einer Raiffeisenbank mit einem Saldo > € 5.000,00 und länger als 36 Monate unbewegt werden vom Rechenzentrum automatisch gesperrt.
Behebungen von oben genannten Sparbüchern sind nur nach Aufhebung der Sperre im 4-Augen-Prinzip möglich.
