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Fragen zur Realisierung von Sparkonten

Total questions: 61

Worksheet time: 2hrs 53mins

Name
Class
Date
1.

Was versteht man unter Realisierung?

4 lines
2.

Was muss bei der Berechtigung zur Kontolöschung erfüllt werden?

4 lines
3.

Wie erfolgt die Realisierung eines Online-Sparkontos?

4 lines
4.

Was passiert mit dem Spareinlagenvertrag bei Behebung des gesamten Guthabens vom Sparbuch?

4 lines
5.

Was ist ein Scheinrealisat?

4 lines
6.

Was muss bei Einlagen kleiner € 15.000,00 überprüft werden?

4 lines
7.

Was passiert nach Verstreichen von 7 Kalendertagen?

4 lines
8.

Was versteht man unter Realisierung?

4 lines
9.

Was muss der Kunde bei der Realisierung vorlegen?

a)

Einen gültigen Lichtbildausweis

b)

Eine Kopie des Sparbuchs

c)

Ein Formular zur Kontolöschung

10.

Wie erfolgt die Abwicklung der Realisierung?

a)

Durch persönliche Abholung des Guthabens

b)

Mittels des Formulars „Einzug und Quittung einer Sparurkunde“

c)

Durch eine telefonische Anfrage

11.

Was ist die Besonderheit des Formulars zur Realisierung?

a)

Es hat eine 4-fache Ausführung

b)

Es muss nur einmal ausgefüllt werden

c)

Es ist nur für Online-Konten gültig

12.

Was muss bei der Realisierung beachtet werden?

a)

Entgelte dürfen nur verrechnet werden, wenn sie im Vertrag vereinbart sind

b)

Der Kunde muss persönlich zur Bank gehen

c)

Die Zinsen sind nicht relevant

13.

Es ist nicht möglich, die Auflösung eines Online Sparkontos im Electronic Banking vorzunehmen. Wer muss die Realisierung des Online Sparkontos veranlassen?

a)

Der Kontoinhaber

b)

Die Raiffeisenbank

c)

Der Geldwäschebeauftragte

14.

Was passiert mit dem Online Sparkonto, wenn es bei einem Abschluss kein Guthaben aufweist?

a)

Es wird automatisch aufgelöst.

b)

Es bleibt bestehen.

c)

Es wird in ein Sparbuch umgewandelt.

15.

Was gilt bei Behebung des gesamten Guthabens vom Sparbuch?

a)

Der Spareinlagenvertrag wird aufgelöst.

b)

Das Guthaben bleibt bestehen.

c)

Es gibt keine Auswirkungen.

16.

Was muss in der Sparurkunde eingetragen werden?

a)

Die Habenzinsen abzgl. der Vorschusszinsen

b)

Die Kontoinformationen

c)

Die Adresse des Kontoinhabers

17.

Was passiert, wenn die Buchgebühr im Sparbuch nicht vermerkt ist?

a)

Die Verrechnung der Buchgebühr ist nicht zulässig.

b)

Die Buchgebühr wird automatisch abgezogen.

c)

Es gibt keine Buchgebühr.

18.

Was muss bei einem Scheinrealisat ermittelt werden?

a)

Die erforderlichen Daten für die Realisierung

b)

Die Kontoinformationen

c)

Die Adresse des Kontoinhabers

19.

Was muss bei Einlagen ab € 15.000,00 überprüft werden?

a)

Die erforderlichen Kundendaten

b)

Die Kontoinformationen

c)

Die Adresse des Kontoinhabers

20.

Was passiert nach Verstreichen von 7 Kalendertagen?

a)

Das Konto kann realisiert werden.

b)

Es gibt keine Auswirkungen.

c)

Das Konto wird automatisch aufgelöst.

21.

Was geschieht mit der Fremdbank-Sparurkunde des Kunden?

a)

Sie wird zur Auftraggeberbank geschickt.

b)

Sie bleibt beim Kunden.

c)

Sie wird automatisch aufgelöst.

22.

Herr Maier besitzt ein täglich fälliges Sparbuch bei der Bawag mit einem Guthaben von € 10.000,00. Da Herr Maier vor kurzem umgezogen ist, möchte er sein Guthaben zukünftig bei Raiffeisen veranlagen. Was muss er tun, um sein Geld von der Bawag anzufordern?

a)

Er muss persönlich zur Bawag gehen.

b)

Er muss die Raiffeisenbank beauftragen.

c)

Er muss ein Formular ausfüllen.

d)

Er muss einen Lichtbildausweis vorlegen.

23.

Welche Seiten des Formulars „Einzug und Quittung einer Sparurkunde“ müssen an die Ausgabestelle weitergeleitet werden?

a)

Seite 1 + 3

b)

Seite 2

c)

Seite 4

d)

Seite 5

24.

Was muss der Kunde für sämtliche Sparbücher vorlegen?

a)

Einen gültigen Lichtbildausweis

b)

Eine Kopie des Sparbuchs

c)

Ein Formular

d)

Eine Vollmacht

25.

Was wird empfohlen, um sämtliche Schriftstücke zu verschicken?

a)

Per Einschreiben

b)

Per Koffertransport

c)

Per E-Mail

d)

Per Fax

26.

Was muss bei Vollmachten und Schenkungen immer beachtet werden?

a)

Telefonische Rücksprache mit dem Vollmachtgeber

b)

Ein schriftlicher Nachweis

c)

Eine persönliche Anwesenheit des Schenkenden

d)

Eine notarielle Beglaubigung

27.

Was ist erforderlich, um die Identifizierung des Kunden bei Einzahlungen ab € 15.000 zu dokumentieren?

a)

Ein gültiger Lichtbildausweis

b)

Ein Nachweis über die Herkunft des Geldes

c)

Eine telefonische Rückfrage beim Kunden

28.

Was muss bei Einzahlungen ab € 50.000 zusätzlich dokumentiert werden?

a)

Die Identität des Einzahlers

b)

Die Herkunft des Geldes

c)

Die Kontonummer des Kunden

29.

Was ist bei der Einzahlung auf Onlinesparkonten idealerweise zu beachten?

a)

Einzahlungen sollten vom Kunden selbst vorgenommen werden

b)

Einzahlungen sollten immer in bar erfolgen

c)

Einzahlungen müssen von einem Dritten durchgeführt werden

30.

Was ist bei legitimierten Sparbüchern im Identifikationssegment nicht verfügbar?

a)

Die Auswahl 'B=Bote'

b)

Die Auswahl '6=identifiziert'

c)

Die Auswahl '1=legitimiert'

31.

Was muss bei der Prüfung der Identität des Buchvorlegers beachtet werden?

4 lines
32.

Idealerweise werden Einzahlungen im Überweisungsweg über Electronic Banking vom Kunden selbst vorgenommen.

4 lines
33.

Einzahlungen können laut Bedingungen durch Kontoinhaber auch bar am Schalter erfolgen.

4 lines
34.

Einzahlungen in bar sind an der Kassa durch den gesetzlichen Vertreter oder am Cash-Recycler oder Münzeinzahler mittels der „Sumsi-Karre“ möglich.

4 lines
35.

Eine Überprüfung der Unterschriftsprobe ist erforderlich.

4 lines
36.

Die Einzahlung ist in der Sparurkunde zu dokumentieren.

4 lines
37.

Bei einer elektronischen Quittierung ist eine Paraphe im Sparbuch nicht erforderlich.

4 lines
38.

Bei legitimierten Sparbüchern ist eine Überprüfung der Unterschriftsprobe erforderlich.

4 lines
39.

Der Kunde muss folgende Empfängerdaten wissen: IBAN des Empfängers, Kontobezeichnung des Sparbuches.

4 lines
40.

Bei der Bearbeitung ist die Abwicklungsrichtlinie der Raiffeisenbank zu beachten.

4 lines
41.

Es sind die gesetzlichen Bestimmungen und Abwicklungsvorgaben einzuhalten.

4 lines
42.

Die Legitimationsdaten sind festzuhalten.

4 lines
43.

Bei Verfügungen im Zuge von gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Zwangsvollstreckungen wird das Losungswort oder die Unterschrift durch einen rechtskräftigen Gerichtsbeschluss bzw. vollstreckbaren Bescheid ersetzt.

4 lines
44.

Die Auszahlung muss vom berechtigten Kunden mit seiner Unterschrift quittiert werden.

4 lines
45.

Auszahlungen von Sumsi Konten sind an der Kassa ausschließlich an einen gesetzlichen Vertreter gestattet.

4 lines
46.

Auszahlungen von Sumsi Konten sind an der Kassa ausschließlich an einen gesetzlichen Vertreter gestattet, eine Behebung im SB-Bereich ist nicht möglich. Was ist erforderlich für die Auszahlung?

a)

Gesetzlicher Vertreter

b)

Identifikation

c)

Unterschriftsprobe

47.

Behebungen sind erst nach Identifizierung der Sparurkunde möglich. Was muss bei anonymen Sparbüchern mit einem Saldo größer gleich € 15.000,00 erfolgen?

a)

Meldung ans BKA

b)

Identifikation des Verfügers

c)

Vorlage der Sparurkunde

48.

Ist der Verfüger nicht die letztidentifizierte Person, was muss dann festgehalten werden?

a)

Grund der Weitergabe

b)

Identität des Verfügers

c)

Berechtigung

49.

Was ist erforderlich, wenn bei identifizierten Sparbüchern der Guthabenstand € 15.000,00 oder Euro-Gegenwert ausschließlich auf Grund von Zinsgutschriften erreicht wurde?

a)

Nennung des Losungswortes

b)

Identifikation des Verfügers

c)

Schriftliche Nachweise

50.

Was muss bei Auszahlungen von Großbetragssparbüchern an jemand anderen als den identifizierten Kunden hereingenommen werden?

a)

Berechtigung in schriftlicher Form

b)

Identifikation des Verfügers

c)

Vorlage der Sparurkunde

51.

Was erfordert eine eventuelle Kontrolle des Losungswortes?

a)

Freigabe mittels 4-Augen-Prinzip

b)

Identifikation des Verfügers

c)

Vorlage der Legitimation

52.

Kann der Kunde das Losungswort nicht angeben, ist die Geschäftsleitung oder eine seitens der Geschäftsleitung betraute Person zur weiteren Beratung beizuziehen.

4 lines
53.

Fällt dem Kunden das Losungswort nicht mehr ein, so hat dieser die Bank vor Gericht auf Auszahlung der Spareinlage zu klagen (Feststellungsklage).

4 lines
54.

Verfügungen ohne Losungswort sind von einer Sparurkunde lediglich durch einen Erben möglich, der diese im Zuge einer Verlassenschaft erworben hat (Einantwortungsbeschluss).

4 lines
55.

Das Losungswort wird durch einen rechtskräftigen Gerichtsbeschluss bzw. vollstreckbaren Bescheid ersetzt (gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Zwangsvollstreckung).

4 lines
56.

Eine Behebung kann nur durch im Sparkontovertrag angeführte, berechtigte Personen erfolgen!

4 lines
57.

Behebungen durch Dritte sind nur mittels Spezialvollmacht des Kontoinhabers möglich.

4 lines
58.

Die Auszahlung erfolgt in „SMART Schalter“ unter dem Menüpunkt „Spar aus“.

4 lines
59.

Bei einer Sparauszahlung muss der verbleibende Saldo min. € 5,00 betragen, ansonsten wäre ein Spar-Realisat erforderlich.

4 lines
60.

Alle bestehenden Sparbücher einer Raiffeisenbank mit einem Saldo > € 5.000,00 und länger als 36 Monate unbewegt werden vom Rechenzentrum automatisch gesperrt.

4 lines
61.

Behebungen von oben genannten Sparbüchern sind nur nach Aufhebung der Sperre im 4-Augen-Prinzip möglich.

4 lines